Wer zahlt Anwaltskosten, wenn der Verlierer des Prozesses kein Geld hat?
Hallo Ihr Lieben,
habe da ein kleines Rechtsproblem... Bin durch einen fremden Hund verletzt worden und einige Klamotten (Wert ca. 300 Euro) sind hin. Die Besitzerin des Hundes hat kein Einsehen, habe also Strafantrag gestellt.
Um an Schadensersatz und Schmerzensgeld zu kommen, muss ich wohl einen Anwalt nehmen und die Frau verklagen. Gewinnen würde ich, aber was nutzt das, wenn die Frau kein Geld hat? Bleibe ich dann auch noch auf den Kosten für meinen Anwalt sitzen, obwohl die Frau das eigentlich zahlen müsste???
4 Antworten
Es ist entgegen Schlauerfuchs kein Fall von Ersatzvornahme und es steht auch nicht im Gesetz, dass der Gewinner zahlt. Dass du deinen Anwalt bezahlen musst, ergibt sich aus dem Dienstverhältnis mit ihm. Für die Gerichtskosten bist du als Kläger/Antragsteller Kostenschuldner. Aber wer wird denn gleich die Flinte ins Korn werfen? Für den Hund dürfte vielleicht eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden sein, ich würde mal vertrauensvoll die Dame fragen.
Zunächst mal musst du zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden. Für das Strafverfahren zahlst du nichts. Wenn sie verurteilt wird, ist auch die Schuldfrage für die Zivilklage geklärt.
Schmerzensgeld und Schadensersatz wirst du zivil einklagen müssen. In dem Fall musst du zunächst einen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Ist die Hundebesitzerin tatsächlich zahlungunfähig, bleibst du auf diesen Kosten leider sitzen.
Kleiner Hoffnungsschimmer: Deine Forderung fällt nicht in die evtl. schon laufende Insolvenz, da es ine Neuverschuldung ist. Damit bleibt deine Forderung 30 Jahre gültig.
Ja, in dem Fall bezahlst du nicht nur deinen Anwalt sondern auch die Gerichtskosten.
Dann muß es leider der Gewinner zahlen , steht so im Gesetz und nennt sich Ersatvornahme.