Was kostet eine Klage vor dem Sozialgericht gegen das Jobcenter, wenn ich mich selbst vertrete?
Soweit ich weiß, fallen in dem Fall keine oder nur geringe Gerichtskosten an. Anwaltskosten entstehen dann auf meiner Seite ja auch nicht. Aber wie ist es, wenn ich verliere oder teilweise unterliege? Muss ich dann die Kosten der Gegenseite (also des Jobcenters) tragen? Bedient sich das Jobcenter eines Anwalts, sodass dann die streitwertabhängigen Kosten wie in anderen Verfahren entstehen? Oder ist es wie beim Arbeitsgerichtsprozess, dass im ersten Zug jeder nur seine Kosten zu tragen hat? Und ab wann besteht bei Sozialgerichten Vertretungszwang, sodass ich ohne eigenen Anwalt gar nicht mehr agieren kann?
P.S. Prozesskostenhilfe ist mir bekannt, kann man aber nicht immer bekommen...
3 Antworten

In der ersten Instanz gibt es keinen vertetungszwang. In der zweiten auch nicht. Ohne RA hat den Vorteil, dass man sich intensiv mit der Sache befassen kann, während ein RA nur nach Schema arbeitet. Man kann dann die Gegenseite im gerichtlichen Vorverfahren mit Schriftstücken bombardieren, so dass die in Arbeit ersticken.
meiner erfahrung nach ist das ganze eh Glücksache, und es kommt auf den Richter an, ob der einem ein bisschen hilft.
gerichtskosten fallen nicht an. der richter kann aber bestimmen, dass die unterlegene Partei die aussergerichtlichen kosten der gegenseite trägt. in der regel ist dem nicht so, aber wann das ausnahmsweise der fall ist, kann ich dir nicht sagen. Bei mir alsl schwerbehinderter hatte der Richter auf jeden Fall einmal geurteilt, dass das Sozialamt sehr schlampig gearbeitet hatte und meine aussergerichtlichen Kosten tragen musste.

Das Amt hatte den leitenden Sachbearbeiter und eine Juristin aufgeboten. Woher die juristin kam, kann ich dir nicht sagen. Ich vermute mal , dass es sich um eine angestellte Juristin der behörde handelte .

Die Klage am Sozialgericht ist kostenlos. Und du brauchst auch keinen Anwalt.
Der Rechtspfleger ist dir bei der Abfassung der Klage behilflich (kostenlos)

Ich habe vor zwei Jahren Prozesskostenhilfe bekommen. Nun erhalte ich Brief über meine aktuelle finanzielle Situation. Ich bin hartz iv empänger und daher kann ich die Kosten nicht nachzahlen, obwohl das Gericht gewonnen hatte. Trotzdem muss man die Anwaltskosten zurückzahlen. Leider ist es so geworden...

Wo ist das Problem. Du schickst die Kopie deines letzten Leistungsbescheides, und die Sache ist vorerst erledigt

Von deinem geringen Hartz 4-Regelsatz musst du die Prozesskosten nicht zurückzahlen. Allerdings ist es zulässig, dass das Gericht bis zu vier Jahre nach dem Prozess Einkommensnachweise von dir fordert.
Danke! War das Amt in deinem Fall/deinen Fällen durch Anwalt vertreten? Hättest du dessen Kosten tragen müssen, wenn du verloren hättest?