Muss ich die Anwaltskosten tragen?
Hallo,
Nachbar hat Anwalt beauftragt, mich aufzufordern einen geringfügigen Überbau auf sein Grundstück zu entfernen. Das ist unstrittig und wird von mir auch erledigt. Aber hätte der Nachbar nicht erst mit mir reden müssen? Kann es passieren, dass ich jetzt die Anwaltskosten des Nachbars übernehmen mus, da er ja im Recht ist?
7 Antworten
Warum ,frage Dich selbst, musste der Nachbar den Anwalt konsultieren ,wenn Dir doch klar war ,das er Recht hat ,was er verlangt. Vielleicht hast Du Dir für die Beseitigung der Sache zu viel Zeit gelassen.Dann wirst Du zahlen müssen.Aus Schaden wird man klug.
Wenn man die Grundstücksgrenze verletzt ,muss man nicht vermessen lassen, das war ein Angriff für Deinen Nachbarn .Dann brauchst Du Dich nicht wundern ,wenn er dagegen reagiert .Er weis ja nicht ,was Du sonst noch für Geschütze auffährst. Sprich mit Ihm. Wir Menschen sprechen so wie so zu wenig miteinander und lassen uns von Emotionen leiten.
Welchen Weg der Nachbar wählt um zu seinem Recht zu kommen bleibt ihm überlassen und er wird für sein Recht nicht bereit sein die Kosten zu übernehmen.Also kommt das auf dich zu.
Zur guten Nachbarschaft trägt so ein Verhalten jedenfalls nicht bei oder hat er mit dir irgendwann über sein Ärgernis gesprochen?
nein, wie ich schon schrieb, er ist gleich zum Anwalt gerannt OHNE mit mir vorher zu reden....
Hallo,
in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. eines Nachbarschaftsstreites, sind die gegnerischen Anwaltskosten im Rahmen der Geltendmachung von Verzugsschäden zu ersetzen. Verzug liegt vor, wenn der Gegner Sie zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassen unter Einhaltung einer genau bestimmten Frist aufgefordert hat und Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen sind oder die Handlung verweigert haben. Ist die erstmalige Fristsetzung zur Handlung durch den Anwalt geschehen und nicht durch den Nachbarn, befinden Sie sich nicht im Verzug, so dass Sie die Anwaltskosten nicht als Verzugsschaden erstatten müssen.
Gruß Andi
ich habe bis zum 30.06. Zeit und fange damit an, sobald der Nachbar sein ok gibt...Stichpunkt Hammerschlag und Leiterrecht...
Das ist unstrittig und wird von mir auch erledigt.
wenn du beweisen kannst,dass du dem nachbarn den rückbau zugesagt hattest,musst du den anwalt nicht bezahlen.
Dem Anwalt des Nachbarn habe ich den Rüchbau jetzt zugesagt, aber das hätte ich dem Nachbarn auch ohne Anwalt, da ich selber hab nachmessen lassen....wir reden hier von 3 cm auf 4m länge.....
Das ist auch rechtens. Aber so ein Verhalten trägt nicht dazu bei eine gute Nachbarschaft zu fördern.
Ich habe durch einen Vermesser nachmessen lassen, vorher habe ich es nicht gewußt...