Anwaltskosten und Hartz4?
Sie beim Jobcenter
Er berufstätig
Anwaltskosten: 545 €
Übernimmt das Jobcenter die Anwaltskosten ?
Gerichtskosten fallen nicht an, weil Sozialgericht
Wie wann und wo beantragt man so etwas ?
Der Anwalt möchte jetzt schon das Geld haben bevor es los geht.
8 Antworten
Die große Frage ist, ob Sie verheiratet sind, selbst wenn die beiden zusammenleben muss der Partner aufkommen, so die meisten Erfahrungen.
Antrag stellt man beim Gericht was auch für das Verfahren zuständig ist, z.B bei einer Scheidung beim Amts- oder Familiengericht.
Das Jobcenter kommt dafür nicht auf. Du kannst dir vom Jobcenter ein Darlehen geben lassen. Das wird dann monatlich wieder abgezogen
Nein, natürlich nicht, warum sollten sie auch, zumal selbst genug Geld in der Kasse ist, bei zwei Jobs.
Es gibt Beratungshilfe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
und Prozeßkostenhilfe, kurz: PKH.
https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Darüber Hinausgehendes müßte Ihr mit dem Anwalt klären.
Wofür sollen denn die 545 € sein, und um was geht es genau?
Ablehnung Pflegestufe
Oder wenn wir gewinnen bekommen wir das Geld zurückerstattet ? Mfg
Inwieweit der Prozeßverlierer die Anwalts- und Gerichtskosten des Prozeßgegners tragen muß, entscheidet nach meinem Wissen das Gericht.
Ihr solltet Euch mit dem Anwalt kurzschließen. Der sollte Euch die Möglichkeiten und deren Zusammenhänge genau erklären können.
Ich kann nur nochmals auf mögliche PKH verweisen und würde Euch empfehlen, den Anwalt darauf anzusprechen.
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Ich kann nur nochmals auf mögliche PKH verweisen und würde Euch empfehlen, den Anwalt darauf anzusprechen.
Es ist schon seltsam, dass der Anwalt das nicht selbst ins Spiel gebracht hat. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ist daher leider zu vermuten, dass der Anwalt dem Erfolg keine großen Chancen einräumt, und genau weiß, dass PKH mangels Aussicht auf Erfolg wohl verwehrt werden würde.
Es ist schon seltsam, dass der Anwalt das nicht selbst ins Spiel gebracht hat.
Das hat mich auch gewundert.
Du könntest mit Deiner Vermutung richtig liegen.
Übernimmt das Jobcenter die Anwaltskosten ?
Nein. Dafür wäre das JC auch nicht zuständig.
Hier muss erstmal geklärt werden ob es sich hierbei um eine Allgemeine Beratung handelt (noch nicht vor Gericht) oder bereits vor Gericht der Fall liegt.
Entsprechend beantragt man PKH (Prozesskostenhilfe) beim Prozessführenden Gericht oder BH (Beratungshilfe) beim Amtsgericht.
Sollte man BH benötigen, so muss man erstmal einen Anwalt finden der für diesen Satz arbeitet.
Gerichtskosten fallen nicht an, weil Sozialgericht
Gerichtskosten fallen immer an, auch vor Sozialgerichten.
Die entscheidende Frage wäre hier, zu welcher Gruppe gehört der / die Kläger.
Der Anwalt möchte jetzt schon das Geld haben bevor es los geht.
Was ja auch völlig normal ist.
Sie ist Sozialhilfeempfänger