wenn ich ein paar Monaten im Bereich Warenverräumung bzw als Kassierer gearbeitet habe bei Edeka, kann man das dann als Kaufmann im Einzelhandel bezeichnen?

7 Antworten

Kaufmann im Einzelhandel ist ein Ausbildungsberuf - dennoch ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geschützt - es könnte aber arbeitsrechtlich problematisch werden, wenn man in relevanten Zusammenhängen eine Berufsausbildung vortäuscht, die man gar nicht hat...

Ob man die Bezeichnung verwenden kann, hängt davon ab, ob man den entsprechenden Beruf erlernt hat oder ausgeübt hat - einige Monate Praxis dürften hier zu wenig sein - man sollte dann ggf. den Zusatz "ohne abgeschlossene Berufsausbildung" anfügen.

Du kannst dich Kaufmann im Einzelhandel nennen, wenn du die Prüfung abgelegt hast. Entweder regulär mit dreijähriger Ausbildung oder du hast 2 oder 3 Jahre in diesem Bereich gearbeitet und zusätzlich die Externenprüfung vor der IHK abgelegt.

Also, eine Prüfung muss immer sein.

Und Kassierertätigkeit oder Warenverräumung sind dann eher der Verkäufer. Für den Kaufmann bedarf es weiterer Kenntnisse.

Kaufmann im Einzelhandel ist ein Lehrberuf. Soweit mir bekannt ist, dauert die Lehre 3 Jahre. Bei erfolgreichem Abschluß ist man dann Kaufmannsgehilfe.

Deine Tätigkeit wird in der Branche meistens als "Regalaffe" bezeichnet. Da gibt es noch keinen Abschluß.

Da hast du falsch gehört.

Nach zwei Jahren Arbeit an der Kasse und bei der Warenverräumung ist man immer noch ungelernt.
Als "Kaufmann im Einzelhandel" darf man sich nicht bezeichnen!

"Kaufmann im Einzelhandel" ist ein Ausbildungsberuf, der drei Jahre dauert. Dazu gehört Theorieunterricht in der Berufsschule, die praktische Ausbildung und eine Prüfung.

nein, dazu brauchst du eine Ausbildung.

Deine Tätigkeit ist auch eher Lagerarbeiter. Aber auch das ist ein Ausbildungsberuf.