Wenn ein Auto fährt, der Fahrer ohne einen Grund eine Vollbremsung macht und der hinter ihm Fahrende auffährt, wer hat Schuld?

11 Antworten

Beide eine Teilschuld, wobei Hauptschuhld beim Auffahrenden liegen sollte. Dafür muss natürlich bewiesen werden, dass es keinen Grund zur Bremsung gab.

Der hintere, dieser muss mit genug Abstand fahren

Wenn der Vorausfahrende plötzlich und unerlaubt abbremst, so hat er eine Mit- oder sogar eine Vollschuld an dem Auffahrunfall und muss somit den Schaden (zumindest zum Teil) selbst tragen (so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 02.03.2006, Az.: 3 U 220/05).

Wer plötzlich grundlos eine Vollbremsung macht, hat mindestens eine Teilschuld . Wenn dieses absichtlich geschieht, z.B. um eine Versicherung abzukassieren, ist dieses sogar strafbar. Das Problem ist nur die Beweislast, da der Auffahrende bei genügend Abstand noch hätte anhalten können.

Dann gehe ich davon aus, dass der Auffahrende nicht den erforderlichen Abstand eingehalten hat.

Außerdem, wie will man erkennen, ob der Vorausfahrende keinen Grund zum bremsen hatte.  Vielleicht ist ihm eine Fliege ins Auge geflogen, oder er wurde von der Sonne geblendet.

Unter Umständen bekommt er eine Teilschuld.