Vollbremsung, um Katze nicht zu überfahren...
... ist man hier mit schuldig, wenn der Hintermann auffährt und es so zu einem Unfall kommt? oder ist es legal für Katzen zu bremsen?
Das Ergebnis basiert auf 36 Abstimmungen
28 Antworten
Innerhalb der Ortschaft mit Tieren zu rechnen ist und man damit rechnen kann das der Vordermann eine Vollbremsung macht. Darüber gibt es ein Gerichtsurteil ,wo dem der Aufgefahren ist die Schuld zugesprochen wurde.
außerhalb der Ortschaft sieht es zwar etwas anders aus ,aber bei einem Auffahrunfall spielt auch der Sicherheitsabstand eine große rolle!
Erstmal ist der Schuld, der auffährt, da eine Katze aber kein Grund ist andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, bekommst Du eine Mitschuld.
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/verkehrsrecht/auffahrunfall.html
Auszug:
........Ein Autofahrer, der eine Vollbremsung risikiert, weil kleine Tiere über die Straße laufen, die er nicht töten will, muss unter Umständen die Hälfte des Schadens tragen. Bei großen Tieren sieht das jedoch anders aus, da hier eine Kollision mit dem Tier gefährliche Folgen für den Menschen haben könnte........
Die Rechtssprechung ist da ganz deutlich: Wenn das überfahren eines Tieres für dich selbst keine Gefährdung darstellt, dann bist du bei eine Vollbremsung dafür haftbar. Also Haftung bei Katze wie folgt: Beim Auto ja, beim Motorrad evtl. nein, da das Überfahren bei letzterem zum Sturz führen kann ! Je größer das Tier, umso eher darfst, ja mußt du sogar bremsen. So manches Reh hat den Fahrer schon verletzt ! kein Nachfahrender muß übrigens mit einer spontanen Vollbremsung rechnen. Im übrigen ist die sog. "Gefährdungshaftung" niemals auszuschließen.
Da hast du Recht, aber das heißt leider auch gleichzeitig, dass man kleine Kinder umfahren soll, wenn man das polemisch betrachtet.
Der hintere muss genug Abstand halten, der Vordere müsste die Katze theoretisch überfahren.