Wer ist Schuld bei diesem Unfall beim wenden?

10 Antworten

Abgesenkter Bordstein = anderer hat Vorfahrt

aber recht haben und recht bekommen sind zwei unterschiedliche Sachen

KillerKeksx 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 23:19

Bringt in diesem Fall vielleicht eine Rechtsschutzversicherung falls es dort zu Streitigkeiten kommt?

Jost79  17.02.2020, 23:22
@KillerKeksx

Ja und nein. Sie schützt vor Kosten im Falle des Unrechts. Aber nur, wenn sie vorher schon abgeschlossen war. Aber in dem Fall ist das ja eindeutig, dass ihr keine Schuld habt.

KillerKeksx 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 23:24
@Jost79

Ja das stimmt aber das Problem ist ja das der Unfall heute morgen passiert ist und meine ma erst morgen zur Polizei gehen kann.

Man weiß ja nie was der andere Plötzlich erzählt

Jost79  17.02.2020, 23:27
@KillerKeksx

Hat deine Mutter keine Zeugen?

KillerKeksx 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 23:28
@Jost79

Nein leider nicht. Nur ein Zeuge aber der wäre der Meinung gewesen das meine Mutter Schuld ist weil man anscheinend warten hätte müssen.

Jost79  17.02.2020, 23:30
@KillerKeksx

Der kann die Situation aber ja objektiv beschreiben. Bewerten kann das die Polizei.

KillerKeksx 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 23:31
@Jost79

Das stimmt könnte die Person.

Na gut meine ma geht morgen zu dem Typ mal hin und fragt ob er so zahlen möchte ansonsten würde sie zur polizei gehen.

Wer vom Privatgrundstück kommt, muss Vorfahrt gewähren.

Der andere hat schuld, er muss schauen wenn er von seinem Grundstück runter fährt..

deine Mutter kann das immer noch anzeigen

Also der fuhr von einem Privatgrund runter und meint Vorrang vor dem fliessenden Verkehr zu haben? Dann ist der auch noch hinten reingefahren, also nachdem Deine Mutter fast schon raus war und auch das sieht er nicht als seine Schuld?

Deine Mutter braucht sich nun eigentlich nicht darum zu sorgen, Was sie direkt an Ort und Stelle gemacht hat. Selbst wenn sie da zugegeben hätte Schuld gehabt zu haben, das zählt nicht wirklich weil Einem da ein gewisser Stress anerkannt wird aus dem man nicht ganz klar denkend sein muss.

Bei der Polizei anzeigen braucht man dies nicht, aber mit dem Verursacher in Verbindung setzen und dem erklären sich da erkundigt zu haben, der ganz klar Schuld ist und der gefälligst den verursachten Schaden zu begleichen hat. Wenn der sich quer stellt kann man immernoch zur Polizei.

Es gibt sogar eine Zeugin, auch wenn die an Ort und Stelle davon geredet hat, dass Deine Mutter Schuld hätte, ist doch egal! Als Zeuge bestimmt man nicht die Schuldfrage, man gibt an was man wahrgenommen hat. Also würde die erzählen, dass der aus einem Privatgrund ausgefahren ist und mit Deiner Mutter kollidiert ist, spricht für Deine Mutter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da ist die StVO völlig eindeutig:

§ 10 Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Damit ist ganz eindeutig der andere Autofahrer, der von einem Privatgrundstück kam, schuldig.

Wie groß ist denn der Schaden am Fahrzeug deiner Mutter? Sie sollte den Unfall dem Zentralruf der deutschen Autoversicherer melden unter Angabe des Kennzeichens des anderen:

https://www.zentralruf.de/

Dann sollte sie den Schaden in ihrer Werkstatt zunächst mal schätzen lassenm, um zu wissen, worum es da eigentlich geht und dann würde ich an ihrer Stelle die ganze Angelegfenheit einem Anwalt für Verkehrsrecht übergeben, da ihr wohl eine Rechtsschutzversicherung habt und bei festgestellter Schuld des anderen sowieso dessen Versicherung auch eure Anwaltskosten übernehmen muss.

Die Polizei wird wahrscheinlich nicht viel helfen, da keine Personen verletzt wurden und das ganze letztlich eine zivilrechtliche Angelegenheit ist.

Die kann letztlich dem anderen nur ein Bußgeld von 35,- verhängen wegen: "110101Sie fuhren aus dem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall."