Folgen wenn nicht eingetragener Fahrer ein Auto fährt, der Versicherungsnehmer aber mit im Auto ist ?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Frag doch die Versicherung, ob es möglich ist, für eine gewisse Zeit (1-2 Monate) die Altersbeschränkung gegen einen geringen Mehrbeitrag runterzusetzen. Da gibt es mit Sicherheit Möglichkeiten. Wenn man sein Auto plötzlich mehr oder weniger fährt, als man dachte, kann man das auch ändern.

Warum denn nicht den einfachen Weg und ganz offiziell gehen?

Man muss das dem Versicherer nur mitteilen und auf den entsprechenden Rabatt verzichten. Kommt es zu einem Schaden durch den nicht einbezogenen Fahrer, wird die richtige Prämie nachgefordert. Es kann auch dazu kommen, dass der Versicherer dann den Vertrag wegen Obliegenheitsverletzung kündigt.

...ich fahre demnächst mit meiner Mutter in den Urlaub, ...

Also ohne i-welche Folgen ist eigentlich nur im Notfall das Fahren erlaubt (eine Urlaubsfahrt wäre ja geplant und somit kein Notfall...) - du mußt unterscheiden zwischen dem Versicherungsschutz und der Versicherungsprämie:

der Versicherungsschutz besteht über die Fahrzeugversicherung

und die Versich.prämie errechnet sich u.a. nach dem Fahrerkreis.

Um der Mutter eine Prämiennachzahlung zu ersparen, sollte sie beim Versicherer nachfragen wg. einer Erweiterung des Fahrerkreises für diese Urlaubsfahrt. Dann könnt ihr beide den Urlaub in Ruhe und guten Gewissens genießen ;-))

GF ist nicht dazu da, Dir beim Lügen zu helfen. Zur Rechtslage: Wenn Du fährst und es zu einem von Dir verschuldeten Unfall kommt, muss die Versicherung zwar zahlen, kann Deine Mutter aber in Höhe der in den AGB beschriebenen Beträge in Regress nehmen.

Auch hier: Nein, da es keine Obliegenheitsverletzung ist, kommt auch eine Regressforderung nicht in betracht.

@NamenSindSchwer

Wer einen Rabatt in Anspruch nimmt, erkennt auch an, dass er diese Änderung dann auch nachmelden MUSS.

@DerHans

Das bestreitet auch keiner. Trotzdem hat das keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz woraus eine Regressforderung folgen könnte.

...kann Deine Mutter aber in Höhe der in den AGB beschriebenen Beträge in Regress nehmen.

Du meinst wohl, es wird sich eine Versich.prämiennachzahlung ergeben - Versich.schutz ist ja über die Fahrzeugversicherung vorhanden!

Der Mutter ging es schlecht, deshalb habe ich übernommen oder was gibt es da für Möglichkeiten?

Willst du uns veräppeln? Man kann doch nicht im voraus wissen, bevor man in den Urlaub fährt, dass es der Mutter schlecht wird.

Ich bezeichne dies als vorsätzlichen Versicherungsbetrug!

Aber weshalb ruft deine Mutter nicht bei ihrem Versicherungsvermittler an und bittet ihn, für diese Urlaubszeit ihren 20 jährigen Sohn als Fahrer eintragen zu lassen.

Bei manchen Versicherungsunternehmen, zahlt sie dann noch nicht mal einen Mehrbeitrag für diese kurze Zeit.