Auffahrunfall linksabbieger wer ist schuld?
Guten Tag Leute,
ich habe eine Frage. Wie schon im Titel geschrieben, würde ich gerne wissen, wer bei folgendem Szenario schuldig ist: 2 Autos stehen an einer linksabbieger Ampel, um zu wenden. Das erste Auto fährt erst nach 5-10 sekunden los und bleibt dann beim wenden auf mittlerer Strecke komplett stehen ohne Grund. Das hintere Auto wollte zügig hinterher, da die Ampel sonst rot wird und ist dem 1. Auto hinten rein. Darf das 1. Auto einfach so eine vollbremsung durchführen ohne Grund? Wer ist Schuld an dem Ganzen?
14 Antworten
Wer ist Schuld an dem Ganzen?
Immer der, der auffährt. Gerade an einer solchen Kreuzung oder generell beim Abbiegen muss der Hintermann immer damit rechnen, dass der Vordermann plötzlich nach dem Anfahren wieder abbremst.
Es gibt von dieser Regel nur sehr wenige Ausnahmen und in dieser Situation müsste der Hintermann überhaupt erstmal nachweisen, dass der Vordermann erstens grundlos und zweitens eine Vollbremsung gemacht hat. Das dürfte aber in der Praxis kaum möglich sein.
Nur nebenbei: solche Situationen werden gerne auch mal von Betrügern genutzt, um einen Auffahrunfall absichtlich zu provozieren und dann mit der Versicherung teuer abzurechnen. Meistens klappt das auch, weil selbst dann der Nachweis enorm schwierig ist, dass der Unfall absichtlich provoziert wurde.
2 Autos stehen an einer linksabbieger Ampel, um zu wenden.
Der Unterschied zwischen links abbiegen und wenden ist dir bekannt?
Also was nun?
An solch einer Stelle kann man nicht wenden!
Nur wenn ein Mittelstreifen vorhanden ist, besteht die Möglichkeit dazu, aber auch nur dann, wenn es per Verkehrsschild nicht ausgeschlossen ist.
Und wenn man wendet, handelte es sich sicherlich nicht um eine Vollbremsung. Der vordere Verkehrsteilnehmer muss ja auch zuerst die von links kommenden Autofahrer die rechts abbiegen möchten vorbei lassen.
Mit anderen Worten dein Text passt nicht!
Die Schuldfrage kann man in diesem Fall sehr einfach beantworten. Grundsätzlich gilt:
Wer Auffährt, hat fast immer schuld. Natürlich gibt es da Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn einer dich absichtlich nötigt, also ausbremst oder sogar break checkt. Wenn jemand aber an einer Kreuzung ohne für den Hintermann ersichtlichen Grund bremst, ist das definitiv keine Ausnahme. Hier ist eindeutig das 2. Auto schuld.
Die Regel ist ziemlich simpel:
Du hast als Fahrer immer so viel Abstand zu halten, dass du rechtzeitig zum stehen kommen kannst, wenn dein Vordermann eine Gefahrenbremsung durchführen würde. Schaffst du das nicht, hast du nicht genug Abstand gehalten und bist schuld. Wenn es jetzt geregnet hat und du somit z.B. auf der Autobahn zwar den halben Tachowert als Abstand hast, jemandem trotzdem reinfährst, hast dennoch du schuld, und nicht der Vordermann oder "der Regen". Deswegen sollte man auch zu seinem eigenen Interesse immer genügend Abstand halten und auch an seine Reaktionszeit denken. Man schaut nicht immer konzentriert nach vorne. Da muss einen noch lange nicht das Handy ablenken, vom Infotainmentsystem über den Beifahrer bis hin zum Spiegelblick kann dich alles mögliche ablenken.
Herrliche Antwort...... So schön und verständlich hat es selten jemand erklärt.
Solltest Dich umbenennen "Auffahrspezi" würde ebensogut passen. :)
Na ja, normalerweise ist ja die Linksabbiegerspur eher zum links abbiegen, also nicht zum wenden. Wir können schlecht einschätzen warum der Fahrer des ersten Autos angehalten hat, durchaus aber möglich, dass er hierzu einen Grund hatte.
Wenn der Fahrer des zweiten Autos ihm dann aber hinten rein fährt, ist er natürlich schuldig...
auf einer geregelten Kreuzung (und das war sie im vorliegenden Fall, da es ja eine Ampel gab) ist das Wenden (über eine Linksabbiegespur) erlaubt und durchaus üblich.
Ändert aber nichts an der Schuldfrage, denn an einer Ampel ist mit erhöhter Aufmerksamkeit zu fahren. Egal ob der Vorrausfahrende dann unvermittelt anhält oder nicht, da ist der Auffahrende zweifelsfrei schuld.
nein ist es nicht an einer Ampel Anlage da ist wenden verboten aus dem Grund weshalb der Unfall geschah . in der Stadt in meinem Umkreis ist sogar eine Verbotstafel angebracht dennoch wenden da viele
ob an der Stelle Wenden verboten ist oder nicht, spielt bei der Schuldfrage überhaupt keine Rolle. Es kann ein Knöllchen für den Vordermann geben, aber weder Schuld noch Teilschuld.
In Bereichen die erhöhte Aufmerksamkeit erfordern und in geschlossenen Ortschaften, ist immer der Auffahrende schuld, egal ob der Vorrausfahrende sich regelwidrig verhält oder nicht.
bei solchen Situationen bin ich nicht überzeugt das du recht hast , durch das Verkehrswidrige Wenden ist es ja zu dem Unfall gekommen
Es ist nicht durch die verkehrswidrige Lage zum Unfall gekommen, sondern weil der Auffahrende nicht mit der nötigen Achtsamkeit gefahren ist.
Was Du meinst, wäre ja ein Freibrief jedes Auto abzuschießen das innerorts im Halteverbot steht.... Aber auch da gilt, das Kfz das ein stehendes Hindernis touchiert ist zu 100% schuld.... egal ob der Falschparker im Weg steht oder nicht. Für den Falschparker ist es in jedem Fall mit einem Knöllchen erledigt, seinen Schaden zahlt der Unfallgegner.
tut mir leid aber ich kann Dich nicht verstehn finde dein Bericht unlogisch
nein ist es nicht an einer Ampel Anlage da ist wenden verboten aus dem Grund weshalb der Unfall geschah
Es ist nicht verboten zu wenden an einer Ampelanlage.
in der Stadt in meinem Umkreis ist sogar eine Verbotstafel angebracht
In deiner Stadt und in deinem Umkreis mag an einer Ampel durchaus ein Verbotsschild zum Wenden angebracht sein, hier in der Frage steht davon rein gar nix.
glaub was du willst mich kannst du nicht überzeugen
was ist daran unlogisch?
Ein Autofahrer muss sein Fahrzeug so bewegen, das er zu jeder Zeit in der Lage ist auf jede zu erwartende Situation rechtzeitig reagieren zu können.
Stehendes Hindernis innerorts = immer der, der das stehende Hindernis touchiert
stehendes, ungesichertes Hindernis, nachts auf der Überholspur der Autobahn, damit muss niemand rechnen und wenn es da zum Unfall kommt, ist der Schuld der nachts selbst gerade die Nase seines Autos im rechten Winkel in die Mittelleitplanke gedrückt hat.
Touchieren eines plötzlich auftretendem Hindernis in Bereichen in denen erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist (Innerorts, an Ampelkreuzungen, in Bereichen von Schulen und Kindergärten usw. usw. usw ) ist immer zu 100% der schuld, der nicht die nötige Vorsicht hat walten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das plötzlich auftretende Hindernis ein LKW, ein Pkw oder ein KIND ist.
glaub was du willst
Das hat nichts mit Glauben zu tun 🙄
mich kannst du nicht überzeugen
Mir egal, dann bleibst halt bei deiner falschen Ansicht, dein Problem nicht meins.
An Kreuzungen, wo man das NICHT darf, gibt es dafür ein Verbotsschild.
Auch wenn völlig unklar ist, warum das vordere Auto plötzlich stehenbleibt: der Fahrer des nachfolgenden Autos muss so vorausschauend fahren, dass er darauf reagiert, also nicht mal eben schnell schnell noch über die Ampel und dann dem anderen reinfahren. Lieber warten, Abstand halten oder ausweichen, falls möglich, als jemandem reinzufahren. Lernt man doch auch in der Fahrschule.
Passt sehr wohl. U-Turn ist die einzige Möglichkeit, die dort besteht. Die Ampel war mit nem Pfeil nach links.