Teilzeitjob mit Sozialhilfe?

2 Antworten

Das Einkommen wird nach Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll - auf deinen Bedarf angerechnet und deine Leistungen dementsprechend gekürzt !

Vom Brutto stehen dir zunächst 100 € Grundfreibetrag zu,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % Freibetrag.

Wenn du in deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min. ein minderjähriges Kind hättest,dann würde die letzte Stufe der Freibeträge von 1000 € - 1500 € Brutto gehen,davon dann 10 % Freibetrag.

Dann werden diese Freibeträge addiert,theoretisch vom Brutto / Nettoeinkommen abgezogen,dass ergibt dann das anrechenbare Einkommen und das wird dir dann von deinen Leistungen abgezogen.

Bei 450 € Brutto wie Netto stünden dir 170 € Freibetrag zu und 280 € würden dir als anrechenbares Einkommen von deinen Leistungen abgezogen.

Wenn Das Einkommen Deinen Grundbedarf übersteigt, bekommst du keine Grundsicherung mehr. Wenn Du Deine Grundsicherung alleine nicht abdecken kannst (dazu gehört ja auch die Miete etc.), bekommst du dazu weiter Unterstützung.