Was kommt auf einen Mieter zu wenn er 2 Monate keine Miete zahlt und dann fristlos gekündigt wird?

6 Antworten

Egal, ob du hier als Mieter oder Vermieter fragst, der Ablauf nach fristloser außerordentlicher und hilfsweise ordentlicher Kündigung infolge hoher Mietschulden sollte folgendes Muster haben:

Der Vermieter widerspricht der Fortsetzung des MV innerhalb von 14 Tagen nach fruchtlosem Verstreichen des Auszugstermins auf Basis des §545 BGB. Für den Fall, das der Vermieter nicht widerspricht, kann der gekündigte Mieter das MV unbefristet ohne rechtliche Konsequenzen fortsetzen. Die Kündigung ist damit wirkungslos. Ebenfalls wirkungslos wird die Kündigung, wenn der Mieter die gesamte Mietschuld ungekürzt an den Vermieter bezahlt, Bedingung: der Mieter hat in den zurückliegenden 2 Jahren keine Kündigung wegen Mietschulden erhalten. 

Der Vermieter kann nun Klage auf Herausgabe und Räumung der Mietsache und Zahlungsklage wegen Mietschulden erheben. Die Vorkosten trägt zunächst der Vermieter. Wenn ein Urteil zugunsten des Vermieters gefällt wurde, erhält der Vermieter eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteiles, das rechtskrätig wird, wenn der Verurteilte keine Berufung beim LG einbringt. Damit kann der Vermieter und Kläger den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Urteiles beauftragen: Räumung der Mietsache und Pfändung in das Vermögen des Beklagten. Verläuft die Pfändung fruchtlos, dann muss der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung über sein gesa<mte Vermögen abgeben, wird in die Schuldnerkartei des AG eingetragen und eine Meldung des Schuldner geht an die Schufa. Das vollstreckbare Urteil hat eine Gültigkeit von 30 Jahren. Die EV kann aller 2 Jahre abgefordert werden. Sämtliche Kosten trägt zwischenzeitlich der Vermieter. Durch Verzugszinsen und andere Kosten wächst die Schuldsumme an. Der Beklagte kann sich durch Erklärung einer Privatinsolvenz vorzeitig aus dem Schuldenkarussel befreien.

hallo, jonsenokktrella, der Vermieter muss natürlich zusätzlich einen Mahnbescheid erwirken. Wenn dem Mahnbescheid seitens des Mieters nicht widersprochen wird, dann gibt das einen Schufaeintrag. Zusätzlich hat der Vermieter damit einen vollstreckbaren Titel, heisst, er kann innerhalb Deutschlands einen Vollstreckungs- bzw Pfändungsbeschluss beantragen.

das heißt, dass der Vermieter das Konto pfänden kann? Oder kann der Mieter dann einfach normal weiter machen. Beispiel: Mieter zieht in eine andere Stadt und arbeitet dort in einem neuen Job. Bekommt am Monatsende immer sein Lohn und lebt fröhlich vor sich hin als wäre nichts gewesen. Das einzige was er an der Backe hat ist ein Schufa Eintrag? Und wie entfernt man den Schufa Eintrag wieder?

@jonsenokktrella

nein, der Vermieter, der einen Rechtstitel und Pfändungsbeschluss erwirkt hat, schickt zB den Gerichtsvollzieher, nach der fruchtlosen Pfändung kommt die eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse, worin der Schuldner sein Konto, seine Einkünfte, seine Arbeitsstelle usw usw an Eidesstatt zu offenbaren hat. Danach folgt zB Kontenpfändung, Taschenpfändung, Gehaltspfändung etc Aber all das natürlich nicht automatisch, sondern der Gläubiger muss die entsprechenden Massnahmen jeweil erwirken (beim Amtgericht bzw Zentrale Pfändungsstelle) hier noch ein paar Tipps:

http://vollstreckungstipps.de/bankverbindungen-pfanden-kontaktadressen.html

@eleteroj

Den Schufaeintrag kannst du gebührenpflichtig auf Antrag löschen lassen, indem du nachweist, dass du die Schuld komplett getilgt hast.

Hallo eleteroj,

immer dieser Unsinn mit dem Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist fast immer eine von vornherein unsinnige Zeit- und Geldverschwendung!

Mit einem Mahnbescheid erschreckt man höchstens alte Rentner. Ansonsten ist ein Mahnbescheid Volksbelustigung.

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Die Begündung für die Unsinnigkeit eines Mahnbescheides lieferst du selbst!

@Vermieterheini1

hallo Vermieterheini1, na also ganz so lustig ist der MB wohl nicht; frag mal einen Geschäftsmann, einen Freiberufler oder Selbständigen, der von sauberen Schufa-Einträgen anbhängt. Wenn der Gläubiger keinen Rechtstitel hat, erwirkt er mit dem MB einen und kann danach das weitere Prozedere durchführen. Falls bei dem Schuldner aber definitiv nichts zu holen ist nach dem Pfändungsbeschluss, kann er ja die Aussenstände an ein Inkassobüro verkaufen. Aber auch da muss er über einen unanfechtbaren Rechtstitel verfügen. So ist halt der Rechtsweg hier in Deutschland :)

@eleteroj

Ein Mahnbescheid ist nach einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses so unnütz wie ein Kropf um nicht zusagen : Schlichter Blödsinn. Der Mieter ist nachweislich im Verzug, wenn er bereits die ersten Miete nicht termingerecht gezahlt hat. Deshalb muss nicht mehr gemahnt werden, es kann sofort eine Zahlungsklage beim AG eingereicht werden. Wozu Umwege, wenn es auch direkte Wege gibt. Außerdem würde ein Mahnbescheid zu einem Zeitverzug führen und auch nur in einem Gerichtsverfahren enden. 

Zu dem vollstreckbaren Titel wurde ja schon geantwortet,der Vermieter wird dann fristlos kündigen,dann wird er eine Räumungsklage einreichen müssen wenn der Mieter nicht auf die Kündigung reagiert da er abgehauen ist.Alle Kosten die daraus entstehen komme auch noch auf den Mieter zu,da sind die 2 nicht gezahlten Mieten gar nichts dagegen!Und damit wird er keine neue Wohnung nehr anmieten können.

Auf den Mieter kommt die Räumungsklage zu, falls er nicht zum Kündigungstermin raus ist. Über die offenen Mietforderungen ergeht ein Mahnbescheid, dem aus einem Urteil heraus der Vollstreckungsbescheid folgt. Alle Vorgänge werden im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes und in der Schufa registriert. Der Vermieter wird mit seinem 30 Jahre währenden Titel solange über Lohn- und Kontenpfändungen  "am Ball" bleiben, bis er sein Geld nebst Kosten und Zinsen vom Mieter oder dessen erben zurück hat; keine schöne Zukunft für einen solchen säumigen Mieter.

Mahnbescheid, fristlose Kündigung, Räumungsklage, Vollstreckungsbescheid, Pfändung und Schufaeintrag.

MfG

johnnymcmuff