Was passiert eigentlich wenn man ins Gefängnis gehen muss (Bitte keine Scherzantworten)?
Was passiert wenn man für längere Zeit ins Gefängnis gehen muss? Hauptsächlich jetzt auf das finanzielle bezogen
- Wieviel Geld bekommt man dann monatlich?
- Was ist mit der Wohnung in der man zur Miete gewohnt hat?
- Ratenzahlungen etc.?
Bitte keine Scherzantworten
5 Antworten
du bekommst fuer die arbeit, die du im strafvollzug leistest ein geringes entgelt, das dir zum teil zur verfuegung gestellt wird.
was mit der wohnung ist haengt davon ab, ob du weiterhin die miete bezahlen kannst und der vermieter bereit ist, einem straftaeter weiterhin die wohnung zur miete zu ueberlassen. (und natuerlich auch davon, fuer wie lange du hinter gitter bist)
mit ratenzahlungen, sofern sie eingestellt werden, passiert das gleiche wie sonst auch, wenn man die raten nicht mehr bezahlt.
der vermieter wuerde freilich einen anderen grund vorschieben
Es gibt nur wenige Gründe das ein Vermieter kündigen kann. Zwar oft zum Nachteil des Vermieters aber Wohnen ist halt in D unter besonderem Schutz.
- wieso? Du verdienst etwas Taschengeld.
- musst du weiter bezahlen
- muss auch weiter gezahlt werden
Guten Abend,
1. Wenn du dort unverschuldet keiner Arbeit nachgehst steht dir in einem solchen Fall nach § 46 StVollzG ein Anspruch auf Taschengeld zu. Das sind ca. 30 Euro(Aufgerundet)
2. Bis zu 6 Monate zahlt in der Regel das Job-Center die Wohnung weiter, wenn deine Haftstrafe unter 6 Monate liegt.
3. Kann ich keine seriöse Auskunft geben da ich keine Frage hier wirklich erkenne.
Ich hoffe ich konnte dir helfen und meine Antwort war hilfreich für dich.
Wissensdurst84
In Ergänzung dieser Antwort:
zu 2.: Das gilt u.U, (je nach Jobcenter bzw eigener Bereitschaft, sich mit denen rumzuärgern) auch, wenn der Halbstrafentermin oder 2/3-Termin innerhalb der 6 Monate liegt.
3. Sich mit denen in Verbindung setzen und für die Dauer der Haft Stundung beantragen.
Gute Nerven noch.
Nicht das Jobcenter zahlt die Miete während der Haft, sondern das Sozialamt.
Geld im Gefängnis gibts nur, wenn man dort eine Arbeit bekommt. Das ist aber kein richtiger Lohn, sondern mehr eine Belohnung, die dem Einsitzenden auch nicht unbeschränkt zur Verfügung steht.
Alle Verpflichtungen "draußen", wie Miete, Ratenverpflichtungen, Kfz-Steuer usw. muß der Verurteilte vor Angtritt der Haftstrafe regeln, also Wohnung kündigen (oder beibehalten und die Miete per Dauerauftrag weiterzahlen); gleiches gilt für alle weiteren Verpflichtungen.
Wenn kein Geld für die Verpflichtungen zur Verfügung steht und irgendwelche Verpflichtungen nicht erfüllt werden können, gehts mit Zivilklagen der Gläubiger weiter.
Wenn du dort unverschuldet keiner Arbeit nachgehst steht dir in einem solchen Fall nach § 46 StVollzG ein Anspruch auf Taschengeld zu. Das sind ca. 30 Euro(Aufgerundet). Ein Strafgefangener ist in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, zu arbeiten. Geregelt ist dies in § 41 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG). Also keine Belohnung. Eher ein Kostenbeitrag für die Unterkunft.
Wieder etwas dazugelernt. Dank für die Info!
Du bekommst kein Geld, warum auch? Um die Auflösung deiner Wohnung und die Fortführung deiner Verpflichtungen kannst du dich Selbst kümmern, ggf. einen Bevollmächtigten ernennen.
Deine "Straftat" welche dich in das Gefängnis brachte hast du ja auch Selbst begangen....
Werde ich dann automatisch insolvent wenn ich nicht genug Rücklagen habe aber noch laufende Zahlungen weiter abgebucht werden
Er bekommt in Haft Taschengeld, wenn er inhaftiert ist und keiner Arbeit nachgeht dort. Wenn dies ohne Verschulden ist steht Ihm in einem solchen Fall nach § 46 StVollzG ein Anspruch auf Taschengeld zu.
Von dem was Du bekommst, kannst Du die laufenden Kosten für Wohnung und Kredit nicht zahlen. Verlierst zudem Deinen Arbeitsplatz und gehst in die Insolvenz.
Jepp, das Taschengeld soll ihm eine gewisse eigenverantwortliche Versorgung im Gefängnis ermöglichen. Aber auch ein Arbeitseinkommen genügt nie um außenliegende Verpflichtungen zu erfüllen.
@Hansalma
Insolvenz ist nicht, also laufen die Zinsen auf die Schulden auf. Warum auch Insolvenz wenn ich mich durch Mißachtung des Rechts in den Knast bringe?
Bleibt die Haftstrafe unter 6 Monate, zahlt das Job-Center in der Regel die Wohnung übergangsweise weiter
Das sind schon Sonderfälle, auch das man eine Haftstrafe unter sechs Monaten antreten muss.
Sicher, daß man solche "Kurzstrafen" nicht abzusitzen braucht? Ich denke jetzt an Rückfalltäter oder solche, die gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben.
Richtig, auch wenn man Geldbußen nicht bezahlen kann kommt es zu abzusitzenden Kurzstrafen, aber in der Regel geht es erst ab zwei Jahren in den Bau. So für den "Normalstraftäter" ohne große Vergangenheit.
Wie Insolvenz ist nicht? Wenn jemand keinerlei Rücklagen besitzt aber monatlich diverse Ratenzahlungen leisten muss und ca 10 Jahre in den Knast muss dann werden die Kreditinstitute doch sicherlich darauf reagieren. Der knast ist doch kein Rechtsfreier Raum
Zur Privatinsolvenz gehört Eigenleistung und Wohlverhalten, beides ist im Knast nicht gegeben. Aber es war ja auch Entscheidung des Täters zum Straftäter zu werden. Warum soll dann die Gesellschaft für ihn und seine Schulde hinstehen?
Eine Straftat ist kein Grund zur Kündigung eines Mietvertrages (sofern die Tat nicht gegen den Vermieter ging und ich die Miete zahlen kann).