Unsere Mieterin bekommt die Miete vom Sozialamt und leitet sie nicht weiter, was machen wir?

16 Antworten

wolle nur kurz berichten, nachdem wir die kündigung auch dem sozialamt eingereicht haben, übernimmt dieses nun die laufende miete. die zwei ausstehenden mietzahlungen wurden jedoch nicht beglichen, da hierfür die zustimmung der mieterin nögit ist, sie die miete jedoch in form eines kredites an das amt zurückzahlen müsste, deshalb hat sie diesem nicht zugestimmt. deshalb werden wir jetzt warscheinlich räumungsklage einreichen, die laufende miete ist ja gedeckt und hoffen dass sie dann bald auszieht. ein tipp an alle vermieter, nehmt keine sozialhilfeempfänger, das bringt nur ärger!!!

Ich weiß, die Frage ist schon älter...

Echt blöd, dass ihr so schlechte Erfahrungen mit Sozialhilfe-Empfängern gemacht habt. Ich lebe gerade auch von AlgII, bin aber sehr zuverlässig mit der Mietzahlung und hatte noch nie Probleme mit meinem Vermieter bzw. er mit mir. Mich ärgert es nur immer, dass durch solche Leute wie eure Mieterin ein schlechtes Licht auf alle Sozialhilfe-Empänger geworfen wird und der Eindruck entsteht, alle wären so. Durch solche Vorurteile wird es für jemanden, der staatliche Hilfe beziehtund keine Probleme machen würde, manchmal nicht leicht eine Wohnung zu finden.

Dies ist überhaupt nicht als Kritik an euch gemeint, sondern ich wollte nur sagen, dass es auch andere gibt :-)

Schöne Grüße

Das ist dem Sozialamt egal, sonst würden sie ja gleich an die Vermieter zahlen. Da müsst Ihr mit Anwalt ran, viel Spaß, das ist mühsam und kostet Zeit und viel Geld einen Mietschmarotzer rauszuklagen. Aber es bleibt Euch nichts anderes übrig. Ihr könnt froh sein, wenn sie nicht auch noch die Wohnung verwüstet.

Diese Antwort ist falsch: "Nur die Mieterin kann das Sozialamt beauftragen,dass die Miete direkt gezahlt wird."

Das Sozialamt und auch das JobCenter (früher ARGE) können dies von sich aus überlassen, sobald sie erfahren, dass der Mieter die Miete behält oder verjubelt.

SGB II § 22: "(7) Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn 1. Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen, (...) Der kommunale Träger hat die leistungsberechtigte Person über eine Zahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte schriftlich zu unterrichten."

Spätestens aus dem letzten Satz geht hervor, dass das Amt, "der kommunale Träger" (Sozialamt oder JobCenter) auch ohne Auftrag oder Zustimmung des Leistungsemfpängers/Mieters handeln und die Miete direkt an den Vermieter überweisen kann. (Ebenso das Geld für die Heizung an den Versorger, wenn das nicht der Vermieter ist, sondern ein Gaslieferant usw.).

Und nicht nur handeln kann, sondern sogar soll - unter den genannten Bedingungen (Nr. 1 = Mietrückstände, Nr. 2 = Energiekostenrückstände, Nr. 3 = "krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen (...), die Mittel zweckentsprechend zu verwenden", Nr. 4 = "dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet").

Gruß aus Berlin, Gerd

Jaaaa, diese Frage ist schon sehr alt und dennoch immer wieder aktuell. So wie es im Ausgangspost beschrieben wurde, dass die Mieterin sich nicht meldet und nur noch schriftlichen Kontakt haben möchte, macht es den Eindruck von einer psychischen Störung. Das wird auch der Grund sein, dass dass das Amt doch die laufenden Mieten an den Vermieter selbst weitergeleitet hat. Bei jedem anderen Hilfeempfänger, wäre das nicht passiert. Bei einer selbstverschuldeten Kündigung durch Veruntreuung wird die Hilfe ganz oder teilweise gestrichen. Nicht von ungefähr gibt es viele Menschen , die durch Veruntreuung der Miete wohnungslos wurden. Aber wohnungslose Leute , bitte nicht verwechseln mit den zwar redlich zahlen könnenden Leuten, die nur keine Wohnung finden. Es gibt eben immer solche und solche.

für Vermieter ist es eigentlich kein Problem, Sozialhilfeempfänger ( Rentner oder Frührentner) oder Arbeitslose / Aufstockern einen Mietvertrag zu geben. Um sich vor Mietausfällen zu schützen, genügt eine Vereinbarung schon im Mietvertrag, dass die jeweilige Miete bitte direkt vom Amt an den Vermieter geleistet werden soll. Auch Kautionen werden vom Amt übernommen in Form von Darlehen und sichern so die eventuell ausfallenden 2 Monatsmieten, falls jemand, doch nicht zahlt und nun gekündigt wird. Kosten entstehen dann durch die eventuelle Räumungsklage und die nicht ausreichende Verwertung des nicht zu verwertenden Hausstandes bei Pfändungen.

für den Threadersteller war es sicherlich sehr unschön und das wünsche ich niemandem, solche Prozedere durchzustehen um jemanden zu kündigen, der seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dennoch ist es wichtig, auch zu differenzieren, denn es gibt soviele Leute, die mit geringem Einkommen auskommen müssen und händeringend eine für sie bezahlbare Wohnung suchen, aber keineswegs so drauf sind wie die oben genannte Mieterin.

Ich betreue psychisch kranke Menschen und sobald diese einen rechtlichen Betreuer für Finanzen/ Wohnung (meist Rechtsanwalt) durch das Amtsgericht haben, sorgt dieser schon für die rechtzeitige Überweisung der Miete ( falls es nicht das Sozialamt schon macht) und vor allem die rechtzeitigen Beantragungen für die jeweiligen Hilfen, so dass da keine Ausfälle entstehen. Ich will damit sagen, dass es für Vermieter kein generelles NoGo sein sollte jeden Hilfeempfänger kategorisch als zukünftigen Mieter auszuschließen, sondern nur die Hintergründe aufzuzeigen, wie es doch einigermaßen sicher für den Vermieter sein kann. Zumindest dann, wenn die Miete der zu vermietenden Wohnung im Bereich der Sozialhilfehöhen noch liegt. Alles was darüber liegt, wird ja eh nicht Übernommen. Bei der gegenwärtigen Wohnungsnot, die selbst die gut verdienenden Leute schon gepackt hat, ist es für Hilfeempfänger fast aussichtslos geworden, eine Wohnung überhaupt anmieten zu können, selbst bei astreiner Schufa.

wer eine Wohnung oder auch mehrere zur Vermietung anzubieten hat, mag ja gerne sein Geld damit verdienen, aber bitte nicht auf Kosten, die Gesellschaft mit überhöhten Mieten zu trennen oder dem heimlichen , am Allgemeinen Gleichstellungs Gesetz vorbei, Ausschluss von bestimmten Bevölkerungs Gruppen . Das sollte der Verein der Wohnung- und Grundstücksbesitzer auch wissen und entsprechend beraten.

Der ARGE ist es keinesfalls egal, was mit den Kosten der Unterkunft tatsächlich geschieht!

Eine Meldung an die Arge bewirkt zumindest, dass die Arge eigene Überprüfungen anstellt, und auf die Leistungsempfängerin zugeht.

Zur direkten Mietzahlung ist zwar das Einverständnis der Leistungsempfängerin notwendig, wenn die Arge jedoch den Eindruck bekommt, dass die Mietkosten veruntreut werden, dann werden diese Leistungen vorerst eingestellt.

Dies bedeutet dann erst einmal, dass weder ihr als Vermieter, aber - und das ist ja ausschlaggebend - auch eure Mieterin selbst kein Geld sieht.

Im übrigen sehe ich es ähnlich wie "Auskunft", man kann das Geld abschreiben oder dem schlechten noch gutes Geld hinterherwerfen. Für voräufig gesperrtes Geld gibt es immerhin die Möglichkeit noch an dieses zu kommen. Wendet ihr euch nicht an die Arge geht es bis zum Auszug der Mieterin munter so weiter.

oh ja, das wäre schon eine genugtuung wenn sie auch kein geld bekommt! vielen dank für deine hilfreiche antwort :-)

@maryboe

In ähnlich gelagerten Fällen ist es hierzulande sogar schon mal vorgekommen, dass säumige Mieter wie in eurem Falle monatelang die vom Sozialamt bezahlte Miete verjubelt haben, und dann fiel im Winter plötzlich die Heizung aus. Wegen eines Defektes^^

Aber die Vermieter hatten leider kein Geld für die Reparatur gehabt. Weil sie durch die Nichtmietzahlung eben knapp bei Kasse waren.

Normalerweise hat der Mieter in solchen Fällen ja das Recht die Miete zu kürzen. Um 50 bis 100%. Joah, nur wenn man generell keine Miete bezahlt, dann kann man ja gar nichts mehr kürzen.

So musste der säumige Mieter wochenlang frieren. Und keiner konnte ihm weiterhelfen. Es hat irgendwie auch keinen interessiert damals... Jeder hat nur mitleidig gelächelt. Vor allem auf der Arge....

Schlimme Sache war das damals gewesen, aber der säumige Mieter hat schließlich eine andere Wohnung gefunden...