bewerbung polizei trotz anzeige

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie eingestellt wurden müsste das in Ordnung gehen - zumindest dann, wenn das Einstellen ohne eine Aktzeptanz von Sozialstunden etc. von deiner Seite funktionierte (es also keinen Deal mit der Staatsanwaltschaft gab). Die stehen dann zwar irgendwo im erweiterten Führungszeugnis, aber daraus kann dir keiner einen Strick drehen - in Deutschland gilt noch immer die Unschuldsvermutung. Bei meinem Fragebogen (bin allerdings nur im ÖD) wurde gefragt, ob ich schon mal von einem Gericht zu einer Strafe verurteilt wurde (ich hätte auch die Sachen mit unter 90 Tagen angeben müssen) oder ob derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft- du kannst da ja beides mit nein ankreuzen.

manche leuete verstehen es einfach nicht was das wort 2te chance bedeutet anzeigen sagen noch nichts aus aber fest nahmen oh hast u ein glück ich möchte auch polizistin werden kann aber nicht ich habe ein handycap

Alles quark, du kannst dich ganz normal bewerben undmusst in solchen Fällen nichts angeben. Wie oft kommt es vor ,dass jemand Anzeige erstattet um einem eins auszuwischen.

Ohne Verurteilung keine Chance. Steht auch nirgendwo drin. Wenn du Clever bist, erwähnst du es auch gar nicht, da es trotz Unschuld nen schlechten Eindruck machen könnte. Wie die Psychologen reagieren kann man sich ja denken :)

Alles wofür u nicht rechtskräftig verurteilt wurdest oder sonst irgendwie bestraft wurdest ist egal. Eine Anzeige bedeutet ja nur das jemand dich angezeigt hat ob das stimmt wird in Deutschland von einem Gericht bestimmt. Da es anscheinend nicht so war sehen wir uns nächstes Jahr vl. auf der Polizeischule ;)

Ja kannst du, Anzeigen machen rein garnichts, solange sie Eingestellt wurde, oder du vom Richter des Amtsgerichts freigesprochen wurdest. Du hast dadurch die besagte "blütenreine weiss Weste" und kannst dich bei der Polizei bewerben. Frag einfach mal bei der Polizei nach, wer in deiner Gegend der zuständige Einstellungsberater ist.