Wenden - wer hat Vorfahrt?

Skizze - (Auto, Vorfahrt, Wende)

3 Antworten

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Nein, Du hast keine Vorfahrt.

Denn durch Dein Wendemanöver erwirbst Du keine Vorfahrtsrechte nur weil Du kurzzeitig aus einer anderen Straße kommst. Vielmehr hast Du hier eine besondere Sorgfaltspflicht nach § 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Eichbaum1963  29.05.2012, 22:28

So und nicht anders isses. ;)

Nein! Vorfahrt hast du in dem Fall nicht weil du eigentlich nach rechts abbiegst!

Und das würde ich in Zukunft unterlassen weil das ein Verstoß gegen die StvO ist!

Du darfst in einer Kreuzung nicht wenden.