Abgesenkter oder eingesetzter Bordstein?
Ich meine mich aus der Fahrschule zu erinnern, dass es einen abgesenkten Bordstein (Vorfahrt gewähren, kein rechts vor links) und einen eingesetzten Bordstein (Bordstein nicht durchgängig, sondern geht um die Kurve und "Geradeaus-Bordstein" ist EINGESETZT) gibt und dass man nur bei dem abgesenkten Bordstein (wer aus dieser Straße kommt) keine Vorfahrt, also keine rechts vor links Regel hat. Bzgl. der Straße mit dem eingesetzten Bordstein gilt jedoch ganz normal die rechts vor links Regel.
Anbei habe ich eine Skizze zum (hoffentlich) besseren Verständnis.
Ist das richtig???

2 Antworten

Vorfahrt am "abgesenkten Bordstein":
Ein "abgesenkter Bordstein" in Einmündungsbereichen bedeutet: Wartepflicht für denjenigen, der diesen "Abgesenkten Bordstein" überfahren muss (ohne Vorfahrtszeichen).
Es ist für viele schwierig, einen abgesenkten Bordstein zu erkennen. Viele glauben die geraden oder runden "Absenker" links und rechts der Einmündungen sind diese sogenannten abgesenkten Bordsteine. Nein, diese "Absenker" leiten lediglich die vollständige Absenkung ausschließlich im Fahrbahnbereich ein.
Neu gebaute "abgesenkte Bordsteine" bestehen aus 10 cm breiten Tiefborden mit einer einseitigen runden Phase, die in Richtung der tiefer gelegenen Fahrbahn eingebaut sind. Manchmal befinden sich Gossensteine (ein- bis zweireihig) davor. Diese "abgesenkten Bordsteine" können sowohl zwei befestigte Einmündungen, aber auch befestigte von unbefestigten Einmündungen trennen.
Der "abgesenkte Bordstein" befindet sich also grundsätzlich in der Bordsteinreihe parallel zur Straße mit dem Vorfahrtsrecht.
Ein geübtes Augen macht nach kurzer Zeit die Vorfahrt an solchen Einmündungen plötzlich logisch. Also Augen auf! In den Fahrschulen wird der "abgesenkte Bordstein" viel zu kompliziert oder unrichtig erörtert. Daher dann auch die verschiedene Auslegungsweisen in der Rechtssprechung.
Die "abgesenkten Bordsteine" zwischen den Geh- und Fahrbahnen regelt lediglich das Parkverbot.

Hallo Sarya93,
unter folgendem Link hat der Rechtsanwalt Herr Dr. Dieter Heskamp Deine Frage beantwortet:
http://www.kanzlei-heskamp.de/allgemein/59-allgemeines/glossar/484-abgesenkter-bordstein
Schöne Grüße
TheGrow