Anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn derjenige eindeutig durch Handzeichen auf seine vorfahrt verzichtet hat, hätte dieser natürlich Schuld. Das Problem ist in diesem Fall aber wirklich die Beweislage. Der erste Anschein sagt nämlich aus, das der von Rechts kommende Vorfahrt hat und der Motorradfahrer einen Vorfahrtsverstoß begangen hat. Der Motorradfahrer wird ohne weitere Zeugen die Schuld auf jedenfall bekommen. Daher ist es wichtig, das du stehen bleibst und dich als Zeuge meldest, wenn du so etwas beobachtest.

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei paar Stiefel.

Wie du schon erkannt hast, gibt es dafür keine generelle Regelung.

Wenn einem jemand durch Lichthupe oder Handzeichen die Vorfahrt gewehrt, muss man darauf vertrauen, dass es derjenige wirklich so meint. Denn man fährt auf eigenes Risiko los. Kommt es zum Unfall und kann man nicht beweisen, dann werden die geltenden Verkehrsregeln beachtet und demzufolge hat dann derjenige Schuld, der keine Vorfahrt hatte.

Und sofern man es nicht durch Zeugenaussagen (Beifahrer, Fußgänger die es eventuell gesehen haben) oder durch eine Kamera beweisen kann, ist man Schuld.

Wenn es zu einem Unfall kommt und der Motorradfahrer nicht beweisen kann, dass der Autofahrer gewunken hat (Helmkamera, andere Verkehrsteilnehmer, etc.), dann ist der Motorradfahrer, derjenige, der das Nachsehen hat

Wenn der vorfahrtberechtigte Autofahrer auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet und den Motorradfahrer durchwinkt, ist das erlaubt.

Hat der Autofahrer aber Schabernack im Kopf und fährt auch los, wird es eng für den Motorradfahrer, wenn er keine Zeugen beibringen kann.

Das ist eine Problematische Sache. Der Autofahrer kann ja auch Zb eine Fliege im Auto haben. Deswegen würde ich das nie machen. Der Motorradfahrer hat nachher schuld, weil er nichts Beweisen kann.