Wem gehört rechtlich gesehen das Auto? (die Person die den Brief hat oder die im Brief drin steht)
Hallo, folgender Fall:
Person A kauft für Person B ein Auto. Person A steht im Kaufvertrag. Person A stellt das Auto Person B zum Fahren von zur Verfügung. Person B steht im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, sowie Versicherung drin. Person B hat einen von zwei Schlüssel des Autos und den Fahrzeugschein. Person A hat den Zweitschlüssel und den Fahrzeugbrief bei sich. Die Versicherung bezahlt Person A, obwohl Person B in den Papieren steht.
Person A hat sich nun jedoch mit Person B zerstritten. Person B hat das Auto entwendet. Person A hat sich das Auto zurück geholt, da Person B das Auto ja nur "zur Verfügung" gestellt bekommen hat.
Wem gehört in diesem Fall nun rechtlich gesehen das Auto? (der Person, die im Fahrzeugbrief drin steht oder der Person die den Fahrzeugbrief bei sich hat (obwohl eine andere Person drin steht)).
16 Antworten
das auto gehört immer dem, der den KFZ brief hat. der schein wäre nicht sooo wichtig. wenn dir jemand z.b. den brief klaut, gehört ihm mehr oder minder das auto auch ;) es ist also egal wer im kaufvertrag steht. wichtig ist der brief!!
Das Auto gehört dem Besitzer und Besitzer ist, wer im Fahrzeugbrief steht. Ausser es gibt einen Kaufvertrag inkl. Bezahlung und der neue Käufer wurde noch nicht eingetragen.
nein, du benötigst keinen kaufvertrag. allein austausch von geld und brief vollziehen den verkauf. und so werden autoverkäufe auf niedrigem preisniveau auch durchgeführt.
annokrat
Namenseinträge im Brief sind nach geltendem Recht kein Eigentumsnachweis.
falsch babsy
Toll wenn ich das vorher gewußt hätte.Mein Vater ist so leichtgläubig:Wir haben den GArten mahcne lassen von einer Firma mein VAter hat den Wagen an den einen Arbeiter verkauft (Natürlich alles mündlich).Er hat ihn die Fahrzeugschlüssel gegeben beide und den FAhrzeugschein.Mein Vater wurde von der Polizei angehalten mit seinen persönlichen wagen und wurde nach KÖnigslutter KLinig gebracht Psychatrie wo er ein MOnat drin bleiben muß.Der der den wagen gekauft hat ist eine woche später gekommen und wollte den Fahrzeugbrief von meinen Vater.Ich habe mein VAter angerufen und er hat gesagt ich kann ihn den Fahrzeugbreif geben der arbeiter hat sogar persönlich mit meinen VAter geprochen und ich sollte es ihn geben.Habe ich auch gemacht wußte ja nciht was abgemahct wurde mit der Bezahlung.Er hat gesagt das er am 3 April kommt um eine Anzahlung zu machen von 300€.Aber er ist nicht gekommen was nun wie kann mein vater jetzt sein Geld bekommen.Ich glaube er wird ncith mehr kommen.Kann man gesetzlich was machen um das geld zu bekommen oder pech gehabt mein vater.Bitte hilft mir was kann ich jetzt tun um mein vater zu helfen.Das einzige was ist mein vater steht drin als vorletzer Besitzer mehr nciht ahbe nix mehr von den Wagen.Kann die polizei oder der anwalt was dagegen tun.
Beim Fahren muß ich immer den Kfz-Schein bei mir haben. Niemals aber den Kfz-Brief. Der Inhaber des Briefes ist Eigentümer des Autos. Egal was drin steht. Wäre also fatal, wenn das Auto gestohlen wird.
das ist eine verzwickte Situation. Ganz eng und rechtlich gesehen ist B der Eigentümer, denn er steht im Fahrzeugbrief, das ist grundsätzlich der absolute Eigentumsnachweis.
In diesem Fall hat A das von ihm gekaufte Auto dem B zur Verfügung gestellt. Das hätte er mittels eines Vertrages absichern müssen. So hat er nur auf Treu und Glauben gehandelt, B das Auto überlassen und B hat es auch angemeldet. Damit ist es sein. Er / A kann auf Rückabwicklung der Übergabe pochen, dürfte damit rechtlich auf ganz schwachen Füßen stehen.
Da A die Versicherung bezahlt, kann er momentan nur die Versicherung kündigen und dem B damit nicht unerhebliche Probleme verursache oder das ganze auch bei der Polizei anzeigen. Aber wie gesagt: die Beweispflicht (dass er das Auto nur geliehen hat, B aber trotzdem im Brief drinsteht) dürfte mehr als schwierig werden.
Namenseinträge im Brief gelten nach Rechtlicher Sachlage nicht als Eigentumsnachweis.
Rechtlich gesehen ist B der Besitzer. Damit ist er aber noch lange nicht der Eigentümer der Sache.