wem gehört das geld der Versicherung wenn auto gestohlen wurde?

7 Antworten

Ich wundere mich über die vielen falschen Antworten hier:

Da der Eigentümer des Fahrzeugs ja weder der Fahrzeughalter noch der Versicherungsnehmer sein kann, ist er u.U. dem Versicherungsunternehmen überhaupt nicht bekannt.

Grundsätzlich zahlt das Versicherungsunternehmen die Schäden seinem Vertragspartner, also dem Versicherungsnehmer aus.

Wie das Innenverhältnis zwischen Eigentümer, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer geregelt ist, hat mit der Erstattung des Schadens nicht das geringste zu tun.

Alles weitere muss dann der Versicherungsnehmer mit dem Eigentümer regeln. Unter Umständen gibt es darüber ja auch einen Vertrag.

Die Frage war aber nicht, wem das Geld ausgezahlt wird, sondern wem es gehört. Und auch muss es nicht zwangsweise dem Versicherungsnehmer ausgezahlt werden, wenn der Schaden z.B. bei einer Finanzierung an die Bank abgetreten wurde. Ist nicht unüblich, dass die Versicherung zu Finanzierungsbeginn über die Finanzierung informiert wird und bei gemeldeten Schäden die Bank informiert.

@Genesis82

Du irrst - die Versicherung ist weder über den Kredit informiert, noch zahlt sie das Geld an den Eigentümer noch an den Fahrzeughalter aus, sondern bei Diebstahl immer an den Versicherungsnehmer.

Und die Versicherung darf bei einem Schaden auch nicht den Kreditgeber informieren, denn dies wäre ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Die Versicherung wird an den Vertragspartner bezahlen. Wem das Auto nun gehörte ist Nebensache.

Ist der Versicherte nicht Eigentümer, dann muss der Geldempfänger eben die Summe an den Fahrzeugbesitzer aushändigen.

Wurde das Auto nach irgendeiner Zeit wieder gefunden und die Versicherung hat den Schaden ersetzt, so gehört der Versicherung das Fahrzeug.

Das Geld bekommt immer der Versicherungsnehmer, wer denn auch sonst?

Es sei denn, es gibt einen Geldgeber und der hat entsprechende Forderungen an die Versicherung gestellt.

Der Versicherungsnehmer.

Das Geld bekommt der Geschädigte. Und nur der Eigentümer hat einen Schaden an seinem Fahrzeug bzw. den Verlust des Fahrzeugs. Oft ist der Eigentümer identisch mit dem Halter, aber nicht zwangsweise. Auch der, der die Versicherung bezahlt hat, muss nicht der Eigentümer sein.

Zur Verdeutlichung folgender Fall: Deine Mutter least ein Auto, aus Versicherungsgründen auf deinen Vater zugelassen aber du zahlst die Versicherung und die Leasingraten. 3 involvierte Personen, und keiner davon ist Eigentümer.

Wenn das Auto finanziert oder geleast ist, dann steht der Bank das Geld zu (und wenn du Pech hast, musst der Eigentümer aus eigener Tasche dazuzahlen, weil die Bank noch mehr Geld haben möchte, als das Auto wert war).