Muss mir ein Händler Fahrzeugbrief & Fahrzeugschein bei Kauf aushändigen für die Zulassung wenn das Auto finanziert wird ?

8 Antworten

Die Übereinstimmungsbescheinigung reicht alleine für eine Zulassung nur aus, wenn das Fahrzeug noch nie zugelassen war, also bei einem Neufahrzeug. Sobald eine Zulassungsbescheinigung, egal aus welchem EU Land, existiert, bist diese (Teil I und Teil II) bei der Zulassung benötigt.

I.d.R. werden bei finanzierten Fahrzeugen die Papiere zur Zulassungsstelle geschickt, meistens aber mitgegeben, weil die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr als Eigentumsnachweis gilt.

50 EUR ist doch günstig für die Zulassung, da hat der Händler nichts dran verdient. Die Kennzeichen kosten einen Händler i.d.R. ca 17 EUR (für den Endkunden ca 35) und die Zulassungsgebühren sowie die für den Zulassungsdienst kommen dazu, dann ist von den 50 nix mehr übrig.

Wenn Du selbst zuläßt, kommst Du i.d.R. mit 50 EUR nicht hin, wenn Du Schilder und Wunschkennzeichen und Gebühren rechnest.

der fahrzeugbrief und schein wird bei der kfzstelle neuausgestellt. den hat man nicht dabei.

das weiss ich, da ich 2 neue autos anmelden musste.

Der Fahrzeugschein zeigt den Eigentümer des Autos, deswegen ist es von großer Wichtigkeit ihn mit zur Anmeldung zu nehmen und vorzeigen zu können. 

Sie sollten sich mit dem Verkäufer des Autos in Kontakt setzen und es nochmal bereden. Als ich vor einem Halben Jahr mein Auto angemeldet habe, brauchte ich nur 'rar' viele Zettel, gar nicht alle die man haben sollte zum anmelden. Aber trotzdem würde ich dafür sorgen, dass der Brief und Schein mit kommt. 
Immerhin sind sie der Eigentümer und diese Unterlagen sind ihr Eigentum! 

Notfalls könnte ein rechtsgültiger Vertrag das alles ersetzen

Die Papiere müssten eigentlich zur Bank wegen der Finanzierung. Aber ich muss da doch irgendwas vorlegen.. Hab nur noch ne Übbereinstimmungsbescheinigung

Falsche Voraussetzungen!Eigentümer ist die Bank bis zur vollständigen Bezahlung.

Der Fahrzeugschein zeigt den Eigentümer des Autos

Nö, dort steht nur der Halter bzw. diejenige Person auf die das Auto zugelassen ist

Das ist insofern richtig weil der Fahrzeugschein Teil II (Kfz.-Brief) vom Händler an die finanzierende Bank weiter gereicht wird und bis zur vollständigen Bezahlung dort verbleibt.

Also reicht diese Übereinstimmungsbescheinigung aus?

Den Fahrzeugbrief wird er Dir erst nach vollständiger Bezahlung aushändigen.

Zur Anmeldung sollte das Dokument reichen,welches er Dir mitgegeben hat

Die Händler kennen sich damit aus und machen es nicht zum ersten mal.