Wem gehört der Kabelverteiler (Einfamilienhaus)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du Kabel gekündigt hast - was hat der Bauträger damit zu tun?

Der Anschluß kann einfach im Keller bleiben - und Du nutzt ihn einfach nicht.

Wenn der Anbieter ihn verplomben möchte, kann er das tun. Wenn der Anbieter verlangt, daß der Anschluß stattdessen entfernt wird, ist das sein Problem. Ich würde ihm entgegnen, daß es ja durchaus sein kann, daß Du sein Angebot in drei Jahren wieder attraktiv findest - und dann will er doch sicherlich nicht erneut einen Anschluß legen...

Der Anschluß "gehört" dem Netzbetreiber. Der muß nicht mit dem Kabelanbieter identisch sein. Es ist aber sehr unwahrscheilich, daß das der Bauträger ist. Insofern kann ich das Anliegen des Bauträgers gar nicht verstehen - und es kann auch nicht in seinem Interesse als "Reseller" liegen...

Das kann schon sein weil, wie gesagt der Bauträger als Reseller von KDL auftritt. Die kennen meinen Anschluss nicht mal. Das Geld erhält auch nicht KDL (nur für Zusatzprodukte) sondern der Bauträger... FordPrefect: Ja genau so war es auch bei uns. Stand sogar im Kaufvetrag. Nachdem ich mich aber rechtlich abgesichert habe, konnte ich aber fristgerecht kündigen (Lebenslangen Vetragsabschluss gibt es nicht)

Zusammengefasst kann man also sagen:

  • Wenn ich nicht will das der Verteiler entfernt wird, kann ich auch nicht dazu gezwungen werden?

  • Wenn der Bauträger darauf besteht das der Anschluss stillgelegt wird, kann er einen Auftrag an KDL erteilen und das sollte ja auch für mich nichts kosten?

Danke Euch!

  1. Der Verteiler gehört normalerweise dem Kabelunternehmen.
  2. Ja, das geht auch, wird aber nur bei Mehrfamilienanschlüssen so durchgeführt nach meiner Kenntnis.
  3. Nein. Es gibt kein Recht auf einen bestimmten Empfangsweg; wenn Du den Anschluss selbst kündigst, ist das Deine Sache, wie Du zukünftig Empfang haben willst.
    Hintergrund: In vielen Neubausiedlungen erstellt der Bauträger als Vetriebspartner des/eines örtlichen Kabelanbieters die erforderlichen Anschlüsse zum vergünstigten Preis gleich mit. Will man als Eigentümer später diesen nicht nutzen, dann muss man dafür nicht nur die Mehrkosten übernehmen, sondern ggfs. sogar Entschädigung zahlen (weil eben in den Erstellungskosten z.B. Provisionen bereits einkalkuliert waren).

Der Verteiler bleibt an Ort und Stelle, wird abgeklemmt und verplombt. Danach hast Du keinen Empfang mehr. Keine Antenne - kein Empfang