Wem gehören angefahrene tote Wildtiere?

11 Antworten

Nimm sie mit und Du begehst Wilddieberei.

Polizei anrufen oder den zuständigen Förster, wenn Du den weisst.

Mein Dad hat mal,e inen Unfall passierend, erste Hilfe geleistet und dann das tote Reh mitgenommen, da er eh vor´m Haus des Försters vorbeifuhr. Der sagte, okay, ich weiß bescheid, willst du es haben?

Mein Dad war ca. 30m in zuhause, da stand die Polizei vor der Tür. Der nette Gatte der Unfallfahrerin hatte die Polizei benachrichtigt, mein Dad hätte das Reh einfach eingepackt.

War nur ein Anruf beim Förster, dann war alles klar.

Trotzdem blöd.

Die Frau war Mutter einer ehemaligen Klassenkameradin von mir, rat mal, was ich von den Leuten halte. Dass  mein Dad mitten in der Nacht bei strömendem Regen hielt und der Frau half, dafür kam nie ein Danke. Aber eben "Der xy ist ein Wilddieb". (Ja, und hätter er einfach eingepackt, wäre es eben genau das gewesen)

Angefahrene Tiere gehören dem örtlichen Jagdpächter. Das mitnehmen ist erstens mal Verboten und kann zu einer Strafanzeige führen wenn du erwischt wirst, zweiten können Wildtiere auch ziemlich viel Krankheiten übertragen.

Ich sag mal so- wo kein Kläger, da ist kein Richter.

Das Wild gehört dem Pächter, blos ob der das will? Zerflettert kann er es auch nur verbuddeln oder den Füchsen überlassen.

Jedoch hast du ein ganz anderes Problem. Du kannst nicht wissen ob dein verunfalltes Wild gesund war. Das Fleisch wird idR. vor Freigabe vom Fachmann begutachtet. Kannst du nicht veranlassen, weil du dann gefragt wirst wo das Tier her ist.

Ich würde dieses Risiko nicht eingehen. (Nur fürs Fell zum Angel Fliegen binden:-))

Wildtiere sind herrenlos und somit "gehören" diese Tiere niemandem. Allerdings gibt es eine Besonderheit bei dem jagdbaren Wild. Dieses Wild ist zwar auch herrenlos, aber nur der Jagdpächter des Jagdbogens, bzw. der Eigenjagdbesitzer ist berechtigt, sich dieses Fallwild anzueignen. Bist Du nicht Pächter des Jagdbogens, bist Du nicht berechtigt, solches Fallwild mitzunehmen. Dies würde ansonsten den Straftatbestand der Wilderei erfüllen.   

LilithMaria 
Fragesteller
 18.02.2016, 16:54

Wie ist das, wenn das Tier auf meinem Privatgrundstück liegt?

Luftkutscher  18.02.2016, 19:32
@LilithMaria

Unabhängig davon, wo solch ein ein totes Tier liegt, ändert das nichts an der Rechtslage. Aneigungsberechtigt ist und bleibt der jeweilige Jagdausübungsberechtigte. 

LilithMaria 
Fragesteller
 19.02.2016, 05:03

Es gibt Menschen die auf meinem Privatgrundstück Jagdausübungs berechtigt sind?

Luftkutscher  19.02.2016, 06:51
@LilithMaria

Wenn Dein Grundstück zu einem Jagdbogen gehört, dann bist Du automatisch Jagdgenosse und musst es zulassen, dass Dein Grundstück an einen Jagdpächter verpachtet wird. Wenn Du das nicht möchtest, dann musst Du einen Antrag auf jagdliche Befriedung aus Gewissensgründen stellen. Das ist neuerdings nach einem Urteil des EuGH möglich. 

Jagen ohne Flinte, dafür mit dem Automobil?

Ist leider nicht erlaubt. Das Totfahren von Wildtieren ist ärgerlich, begründet aber kein Eigentum daran. Der örtliche Jagdpächter bzw. Jäger ist der Berechtigte.

LilithMaria 
Fragesteller
 18.02.2016, 16:30

Es geht nicht darum es selbst tot zu fahren. Aber teilweise sieht man totgefahrene Tiere wochenlang am Straßenrand liegen, selbst wenn man es meldet (als Nichtverursacher). Irgendwie scheint es also niemanden zu interessieren.

SiViHa72  18.02.2016, 16:34
@LilithMaria

Daraus darf man aber niocht ableiten, dass man die Viecherl einfach mitnehmen darf. Bissl paradox, aber ist so.

kalle10041990  18.02.2016, 16:35
@LilithMaria

Der zuständige Jagdpächter, bzw. Behörde ist verpflichtet diese "Unfallopfer" schnellstmöglichst zu beseitigen. Wenn er es selbst nach mehrmaliger Aufforderung nicht machen sollte, solltest du mal einen Gang zu unteren Jagdbehörde oder dem Veterinäramt in Betracht ziehen. Ruck Zuck ist der Kadaver entsorgt ;)