Mit dem Pferd quer durch den Wald?

13 Antworten

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Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)

§ 26 Reiten (1) Das Reiten ist auf gekennzeichneten Reitwegen und auf Fahrwegen (§25 Abs.2 Satz 2) gestattet. Die Gestattung erstreckt sich nicht auf Fahrwege, die durch Beschilderung als Radwege gekennzeichnet sind.

Wer der Eigentümer des Waldes ist ist dabei völlig unerheblich. Nur weil der Wald jemandem gehört kann man damit noch lange nicht machen was man will.

Freyka 
Fragesteller
 02.10.2014, 17:26

Danke, das hat mir geholfen :)

Nomex64  02.10.2014, 17:28

§ 42 NWaldLG bestimmt das:

Ordnungswidrigkeiten ..... können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Ich hatte da vor einiger zeit mal genauer Nachgehakt und hab erfahren, dass man querfeldein nicht reiten darf. Man muss sich auf den Wegen aufhalten. Allerdings ist es Reitern gestattet jeden Weg zu nutzen, wo reintheoretisch ein Auto durchpassen könne auch wenn dort andere nicht durch dürfen. Die Wege dürfen von uns Reitern genutzt werden solange da kein Verbostschild speziell für reiter steht :)

Du darfst auf gekennzeichneten Reitwegen mit deinem Pferd durch den Wald reiten,dafür brauchst aber eine Ausreitplakette und auf Feldern o.ä. brauchst du die Genehmigung des Besitzers.

Grundsätzlich darf man Waldwege (im öffentlichen Wald) nicht verlassen um die Natur zu schonen. Hier gibt es natürlich Ausnahmen. Pilzesammler zum Beispiel, der Jagdpächter, Vogelbeobachter...

Allerdings dürfte Dein Anliegen wohl kaum dazu gehören. Im übrigen halte ich es eh für eine blöde Idee. Wie schnell kann sich das Pferd durch Sturz oder Umknicken verletzen! Und dann heißt es: Ab in die Seifenfabrik!

Freyka 
Fragesteller
 02.10.2014, 15:43

Mein Pferd sieht und fühlt sehr gut, wo es hintritt.
Ich halte es für weit gefährlicher, über ein Stoppelfeld zu heizen, als im Schritt durch den Wald zu tingeln.

Aber danke für die Antwort, sie hat mir geholfen :)

Zellerbue  02.10.2014, 15:47
@Freyka

Mit dem Stoppelfeld gebe ich Dir absolut Recht!

http://www.cavallo.de/know-how-rund-ums-pferd/diese-bestimmungen-gelten-beim-gelaendereiten.397916.233219.htm

Auch Privatwaldbesitzer können da nicht machen/erlauben was sie wollen. Erkundige dich bei eurem zustandigen Fortamt oder bei der unteren Naturchutzbehörde, die werden auch Bescheid wissen. Ich gehe davon aus, daß es nicht erlaubt ist, jenseits der Wege zu reiten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du allerdings erwischt wirst, kann es ein paar Euro kosten.

Freyka 
Fragesteller
 02.10.2014, 15:44

Das ist gut zu wissen, dass auch die Privatbesitzer da nicht machen können, was sie wollen :)

Danke auch für den Link.

Kennst du zufällig noch irgendwas, wo die Strafen dazu stehen?

Bitterkraut  02.10.2014, 15:48
@Freyka

Nö, ich denke, die legen die Kommunen fest, es geht ja um Ordnungswidrigkeiten. Also ruf mal unter falschem Namen bei deiner oder den für das Gebiet zuständigen Kommune an, stell dich dumm, und finde es heraus.