Weltreise nach Studium - "Homeoffice" als Werkstudent möglich?

2 Antworten

Wenn du einen Betrieb findest, der dich auf dieser Basis einstellt, ist das MÖGLICH.

In dem Fall wärst du ja auch in einer deutschen Firma versicherungspflichtig.

"Innerhalb eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist ein Aufenthalt ohne besondere Arbeitserlaubnis möglich, Art. 7 Abs. 1 a) u. b) EU-RL 2004/38/EG. In den Staaten, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), aber nicht der EU sind, also Island, Liechtenstein und Norwegen, ist außerdem ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten Dauer erlaubnisfrei möglich. Dasselbe gilt aufgrund eines bilateralen Abkommens auch für die Schweiz. Bei allen länger andauernden Aufenthalten in diesen oder sonstigen Nicht-EU-Staaten muss das jeweilige nationale Aufenthaltsrecht des Aufenthaltsstaates beachtet werden."