Rückerstattung der Steuer bei Werkstudententätigkeit?
Hallo liebe GF-Nutzer,
ich bin Student und beginne ab dem 01.09 eine Werkstudententätigkeit (20-Std-Woche), die mit 1.044,-€ Brutto monatlich entlohnt wird. Ich bin somit über der Grenze der steuerfreien Gleitzone (Midijob), die sich meines Wissens nach auf 950,-€ beziffert. Wenn ich in Steuerklasse 2 bin, ergibt sich aus den 1.044,-€ Brutto ein Netto-Lohn von ca. 830,-€. Es werden also monatlich ca. 214,-€ Steuern eingezogen. In einem Jahr macht das ca. 2.568,-€ Steuern.
Meine Frage:
Kann ich als eingeschriebener Student bei meiner Steuererklärung diese 2.568,-€ vollständig zurückerstattet bekommen? Ich habe mal gehört, dass Studenten steuerliche Abzüge bei Jahresende vollständig erstattet werden.
Inwieweit ist die Gesetzeslage noch aktuell?
Vielen Dank!
3 Antworten
Bei dem Brutto und Steuerklasse 2 wird keine Steuer abgezogen. Erst wenn man mehr verdient. Daher auch keine Möglichkeit auf Erstattung.Und für Studenten gibt es auch keine Sonderregelungen, gab es auch nie.
Schau doch mal bei einem Brutto Netto Rechner, dann wirst du sehen, dass nur Sozialversicherungen abgezogen werden und keine Steuern. Diese kannst du dir nicht erstatten lassen.
Würdest du mehr verdienen und Steuern zahlen, gäbe es diese für 2020 wohl zurück, da du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast. Ansonsten käme es auf die genauen Umstände an, was du abzusetzen hast, etc.
Habe nochmal nachgeschaut, sind tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge. Die Frage hat sich somit erübrigt. Danke :)
Bist du sicher, dass es sich um Steuern handelt, oder ist ein Teil Sozialbeitrag?
Wenn du im Kalenderjahr weniger als ca 8.400 € plus 1.000 € Werbungskostenpauschale verdient hast, bekommst du die Lohnsteuer komplett zurück.
Das weiß ich noch nicht. Was fällt unter den Sozialbeitrag?
Ich werde wohl erst nach der ersten Lohnabrechnung wissen, was ich tatsächlich an Abgaben zahle.
Danke für die Antwort!
Wieso 8400? Der GFB ist doch höher
Alles was unter dem GFB ~9418€ ist steuerfrei.
Plus mindestens 1000€ WKPB
Ansonsten alles was drüber ist anteilig stpfl.
Danke für die Antwort