Welpenverkauf - sittenwidriger Vertrag?

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Das kommt darauf an. Ein Kaufvertrag mit Auflagen ist erstmal nicht sittenwidrig. Normalerweise verfplichtet ein Züchter den Käufer das Tier kastrieren zu lassen. Dazu kommt dann noch die Vertragsstrafe. Die muß dann gezahlt werden, wenn das Tier nicht kastriert wird. Sie muß allerdings angemessen sein. Ungewöhnlich ist hier, dass das Tier hier nicht kastriert werden soll. Ist eine Vertragsstrafe im Vertrag eingetragen? Wenn nein - dann können Sie den Hund kastrieren lassen. Wenn ja - zahlen Sie entweder die Strafe oder sie kastrieren nicht. Oder Sie lassen kastrieren und setzen dann mit dem Anwalt durch, dass Sie keine Vertragsstrafe zahlen, da eine Kastration hier wohl unumgänglich ist.

Wenn Sie ihn kastrieren lassen, egal ob Vertragsstrafe vorhanden oder nicht, müssen Sie das Tier keinesfalls zurückgeben. Er gehört Ihnen.

Hundetante  02.06.2012, 21:19

Also kein Züchter verlangt von seinen Käufern den Hund kastrieren zu lassen.Ganz im Gegenteil.Denn Kastraten dürfen auch auf keinen Ausstellungen vorgeführt werden und somit würde der Züchter dafür sorgen das unter Umständen eine ganze Blutlinie verschwindet.Außerdem sollte man sich als verantwortungsvoller mensch schon im Vorfeld damit beschäftigenwelche Vor oder Nachteile es hat einen Rüden oder eine Hündin zu haben.Wegen der chemischen Kastration würde ich mich erst einmal beim Tierarzt beraten lassen

Menuett  02.06.2012, 21:37
@Hundetante

Doch, wenn Sie wollen, dass mit dem Hund nicht mehr gezüchtet wird oder das er auf Schauen nicht auftaucht, weil er dem Zuchtziel nicht entspricht oder Mängel aufweist. So etwas wollen Züchter nicht, fällt ja auf ihre Zucht zurück

Warum geht die Besitzerin nicht einfach zum Tierarzt und schildert ihm das Problem? Wenn der Tierarzt meint, aus medizinischen Gründen käme nur eine Kastration in Frage, dann ist es halt so, egal was im Vertrag drin steht.

Wenn es ein Gesetz gibt, daß ihr das Tier kastrieren müßt, steht das über dem, was ihr im Vertrag vereinbart habt. Aber ansonsten ist es binden. Falls es nicht binden wäre z.B. weil es als sittenwidrig eingestuft wird (ist es aber meiner Meinung nach nicht), wäre der ganze Vertrag unwirksam. Das heißt, dann gehört euch auch das Tier nicht.

BadBoy4ever  02.06.2012, 20:56

Falsch, wenn eine Klausel nichtig ist, bleibt der Rest des Vertrages gültig, anstelle der nichtigen Klausel steht dann ganz einfach die gesetzliche Regelung.

Es gibt wenige Ausnahmen, trifft hier aber meiner Meinung nach nicht zu.

Steht so im BGB. ;)

Mit diesen dürftigen Angaben kann man keine Aussage machen - ob wirksam oder nicht.

Liegt eine Zuchtrechtsabtretung im Vertrag vor, so ist diese in jedem Fall rechtlich bindend.

Zudem weiß man doch vorher was man unterschreibt und hat mit dem Züchter darüber gesprochen. Lebt man inmitten von Hündinnen mit einem Rüden muss man diesen nicht unbedingt zwei Mal im Jahr zur Fortpflanzungsphase im Ausgehgebiet der Hündinnen ebenfalls zum Auslauf führen.

Rüde ins Auto - und rausfahren. Schon muss der "arme Kerl" nicht nach all den Spuren schmachten...

Erst einmal wuerde ich meine Haltungsbedingungen auf solche einfacheren Verhaltensänderungen des Menschen und Leinenhalters überprüfen. Sonst eben einen Anwalt zur Beratung aufsuchen.

Es gibt als Alternative zur Kastration auch irgendein Stäbchen oder so, dass der Hund eingepflanzt bekommt und immer ca 6 Monate wie eine Kastration wirkt. Kenne mich damit nicht genau aus, da ich immer nur Hündinnen hatte, aber ich weiß, dass so etwas existiert. Informiere dich darüber doch mal, bei deinem Tierarzt ;)