Ich habe einen Welpen beim Züchter gekauft-galt als gesund-ist aber nur krank.Kann ich Geld einfordern?

7 Antworten

Hi,

schade das du dich vorher über den Kauf nicht richtig erkundigt hast :( oder der Vermehrer war besonders kreativ, lässt sich so nicht genau sagen.

Etwas schlecht ist das Handelsrecht was es hier gibt, genaugenommen habt ihr quasi eine Ware gekauft, die nun ein Mangel aufweist. Die meisten Vermehrer wissen das man mit Herz an den Hundekauf rangeht und das Tier nicht mehr abgeben will, deswegen bieten die meist an den Hund zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

Rechtlich kann man dann nicht mehr viel machen, wenn man den Hund eben nicht wieder zurückgeben will, weil er mit diesen Vorschlag sein Soll rechtlich erfüllt hat.

Leider kann man nun kaum sagen wo der Welpe wirklich her stammt, wenn alles blöd lief, kommt er vermutlich aus einer Massenzucht in Osteuropa, in den Fall kann ich euch nur Glück wünschen, weil viele Welpen diese Seuchen, die sie mitunter mitbringen nicht überleben. Und leider kann ich euch da nicht viel Mut machen wegen den Kosten, sollte der Hund wieder genesen so ist nur der Körper in Ordnung, aber diese Hunde haben meist so viel verpasst in ihrer Welpenzeit das sie zwingend ein Fall für Hundeexperten werden, die sie Sozialisieren und Prägen. Da genetisch gesehen der Welpe eine Wundertüte ist, kann auch einiges an Erberkrankungen noch dazu kommen.

Und ja die "Züchterin" wußte das mit Sicherheit, deine Story sieht, hört und liest man seit mindestens 20 Jahren regelmäßig im TV, Radio und Zeitung/ Internet. Ihr habt einen sogennanten Wühltischwelpen gekauft.

Vermutlich weil ihr euch vorher nur unzureichend erkundigt habt, ein echter Züchter züchtet in einen Zuchtverband, er kann Papiere wie den Stammbaum vorzeigen, er lässt seine Tiere gesundheitlich als auch vom Verhalten her testen und auch das kann man sich schriftlich ansehen.

Und das wichtigste ein echter Rassewelpe kostet mindestens 900,-€  bis 1.500 €.

kupfie1965 
Fragesteller
 28.04.2016, 15:11

Haben 1300 bezahlt, mit Ahnenpapieren.  Sie hat heute von sich aus gesagt, sie würde rechnungen bezahlen. Hoffe, eswird ach so.  Trotzdem-danke

jww28  28.04.2016, 15:32
@kupfie1965

Ah supi, ja besser gehts doch nicht ;) hat das anrufen ja gereicht :)

Wenn es nicht éin ganz kreativer Vermehrer ist, sollte nun alles wieder gut werden ;)

Würde aber dennoch, falls dir die Zucht irgendwie  weiterhin komisch vorkommt, mal die bei ihren Zuchtverein melden, irgendwas scheint da ja mit der Pflege nicht ganz hingekommen sein. Weil Ohren schwarz durch Milben ist schon ein massiver Befall und das kommt ja nicht von heute auf morgen ;)

Also ein Hund mit Milben in den Ohren kann von keinem seriösen Züchter stammen. Das hört sich mal wieder nach einem Schnäppchenhund vom Vermehrer an. Erfahrungsgemäß sind solche Vermehrerhunde durch die anfallenden Tierarztkosten, die sich der Züchter alle gespart hat, in der Summe deutlich teurer, als wenn man sich gleich einen gesunden Hund vom seriösen Züchter für 1000,- bis 1.200,- holt. 

Theoretisch könntest du die Tierarztkosten einfordern, die Erfolgsaussichten sind aber nicht wirklich groß.

kupfie1965 
Fragesteller
 28.04.2016, 15:15

leider -sie anerkannte Züchterin !!! und billig ist was anderes -1300 !!

Hamburger02  28.04.2016, 16:15
@kupfie1965

Das wäre dann allemal ein Grund, sich beim Verband bzw. dessen Zuchtwart zu beschweren. Welchem Verband sie angehört, ergibt sich aus den Papieren.

Naja den Hund hast du von einem Vermehrer und sicher nicht von einem FCI anerkannten Züchter.

Selber schuld, wer sich billig einen Welpen holt  und nicht bereit ist für seriöse Aufzucht zu bezahlen, bezahlt am Schluss die Rechnung beim Tierarzt.

Das kannst du als Lehrgeld verbuchen. Du wirst niemals zum Schadenersatz kommen. Selbst wenn du einen Anwalt nimmst kostet es dich erst mal viel Geld und bei Vermehrern ist meist gar nichts zu holen, weil sie keine Kohle haben oder kriminellen Organisationen angehören.

kupfie1965 
Fragesteller
 28.04.2016, 15:14

arcd -Rassehunde Club Deutschland-da ist die Züchterin und über die auch die Ahnentafel ausgestellt.Billig- war er nicht-1300 Euro !

Goodnight  28.04.2016, 17:07
@kupfie1965

Die machst du aber jetzt hoffentlich einen Kopf kürzer. 

Das blaue FCI Zeichen gibt es auf der Ahnentafel aber sicher nicht.

Auf VDH  für Deutschland und FCI muss man achten.

dsupper  28.04.2016, 20:16
@kupfie1965

Genau das habe ich mir gedacht - da bist du einem Pseudo-Verein auf den Leim gegangen. Solche Vereine gehören aus gutem Grund nicht der FCI/dem VDH an. Natürlich können sie eigene Ahnentafeln ausstellen, auch eigene Zuchtrichtlinien bestimmen etc. pp.

Aber weißt du, wie viel das alles wert ist? Nix, null, nada.

Diese Vereine gibt es, damit Leute, die sich nicht kontrollieren lassen wollen und mit irgendwelchen Hunden züchten wollen, den Käufern dann großspurig mit "Papieren" vor der Nase herumwedeln und hohe Preise für die Welpen verlangen können.

Wenn man schon so viel Geld für einen Welpen ausgibt - warum kauft man dann keinen Hund bei einem VDH-Züchter? Das ist und bleibt mir immer wieder ein Rätsel.

du kannst die arztkosten geltend machen..

wenn der züchter nicht einwilligt, dann klage. (über einen anwalt) deine chancen auf erfolg sind sehr gut..

dsupper  28.04.2016, 14:44

ja, theoretisch sind die Aussichten gut - nur, wenn bei diesem "Züchter" nix zu holen ist, dann bleibt man sogar noch auf den eigenen Anwaltskosten und Gerichtskosten sitzen ...

princecoffee  28.04.2016, 16:53
@dsupper

nicht zwangsläufig.,

ist man beispielsweise in bestimmten tierschutzvereinen mitglied, dann stellen die einen anwalt..

oder auch bei vorhandener rechtsschutzversicherung..

zudem...ein züchter muss ein gewerbe gemeldet haben. die haftung für gewerbetreibende wird durch die geschäftsform festgelegt..

mal angenommen, es ist bei dem züchter "nichts zu holen"....dann lässt sich ein "titel" gegen ihn erwirken. was ihm immer wieder zur zahlung verpflichtet...und sein gewerbe hat sich auch erledigt..

dsupper  28.04.2016, 20:19
@princecoffee

Nein, ein Züchter muss KEIN Gewerbe anmelden, Züchter im VDH dürfen das noch nicht einmal, denn das wäre gewerbliche Hundezucht.

Ich züchte übrigens seit 30 Jahren im VDH - daher weiß ich da schon ziemlich gut Bescheid.

Und noch nicht einmal das Finanzamt interessiert sich für Einkünfte aus einer solchen Hundezucht!

princecoffee  28.04.2016, 20:22
@dsupper

>...denn das wäre gewerbliche Hundezucht.

richtig. und hunde aus privaten züchtungen dürfen nicht veräußert werden. ansonsten ist das schließlich gewerbe..

also..das ist blödsinn....man kann in deutschland nicht einen einzigen cent verdienen, der am finanzamt "vorbei geht". ansonsten ist das steuerhinterziehung und somit eine straftat..

wenn man dich erwischt oder du denunziert werden solltest....na dann....viel spaß^^..

dsupper  29.04.2016, 17:46
@princecoffee

lol - ich weiß nicht, woher du deine (falschen) Kenntnisse beziehst - aber sie stimmen einfach nicht.

Wie kommst du darauf, dass Hunde aus privaten Züchtungen nicht verkauft werden dürfen? Was meinst du, woher die Hunde alle kommen?

Ein Gewerbe ist: "... jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ..."

Nun ist es bei Privatleuten, die mal einen "Ups-Wurf" haben, oft weder "geplant" noch "auf Dauer" - Gewerbe entfällt also.

Bei Hobbyzüchtern, die planvoll und über einen längeren Zeitraum züchten - und dazu zählen ALLE VDH-Züchter, fehlt es an der "Gewinnerzielung".

Und eben, weil mit einer verantwortungsvollen Zucht kein Geld zu verdienen ist - interessiert es das Finanzamt auch nicht.

Und mich braucht keiner zu denunzieren oder zu erwischen - die Bestätigung, dass ich keine Rechenschaft über unsere züchterische Tätigkeit vorlegen muss, habe ich schon vor Jahren schriftlich vom Finanzamt bekommen.

Also, bevor du derart falsche Behauptungen hier aufstellst - informiere dich doch bitte erst ausreichend.

princecoffee  29.04.2016, 18:19
@dsupper

wer sich hier informieren sollte....naja..

Rechtsgrundlage: für die Untersagung des gewerbsmäßigen Züchtens und Handelns mit Wirbeltieren ist § 11 Abs. 3 Satz 2 i. V. mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a und b TierSchG. Danach bedarf derjenige, der gewerbsmäßig Wirbeltiere züchtet oder hält (Nr. 3 a) oder mit ihnen handelt (Nr. 3 b), der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Mit der Ausübung der Tätigkeit nach Abs. 1 Satz 1 darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Die zuständige Behörde soll demjenigen die Ausübung der Tätigkeit untersagen, der die Erlaubnis nicht hat (§ 11 Abs. 3 Satz 2 TierSchG). Die Erlaubnispflicht soll aus tierschutzrechtlichen Gründen sicherstellen, dass bei der Zucht oder Haltung von Wirbeltieren die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und haltungsangemessene Räumlichkeiten gegeben sind (§ 11 Abs. 2 TierSchG).  Unter Züchten ist die geplante Verpaarung von Tieren mit dem Ziel zu verstehen, bestimmte Eigenschaften, Merkmale oder Merkmalskombinationen bei den Nachkommen anzustreben. **Die gewerbsmäßige Tätigkeit steht unter einem Präventivverbot mit Erlaubnisvorbehalt. Bereits der festgestellte gewerbsmäßige Handel mit Hunden berechtigt die Behörde, Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Verbote durch einen Erlass zu unterbinden**.

du kannst ohne gewerbe nicht ein einziges tier verkaufen ohne dich dabei nicht strafbar zu machen....ob du das nun verstehst oder nicht....sowas von egal..

dsupper  29.04.2016, 20:18
@princecoffee

Dann lies es doch richtig: es geht um diejenigen, die GEWERBSMÄßIG Tiere züchten. Aber eben nicht jeder, der Tiere züchtet, tut dies gewerbsmäßig - und das muss man auch nicht.

Es gibt eben genau den Unterschied, dass man etwas gewerbsmäßig macht - Definition habe ich oben geschrieben - oder eben etwas nicht gewerbsmäßig macht.

Eine gewerbsmäßige Hundezucht ist erst dann gegeben, wenn man mehr als drei zuchtfähige Hündinnen besitzt oder mehr als 3 Würfe im Jahr züchtet und verkauft

"Eine erlaubnispflichtige „gewerbsmäßige“ Zucht i.S.d §11 I Nr. 3

Tierschutzgesetz wird laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

zur Durchführung des Tierschutzgesetzes immer dann vermutet, wenn eine Haltungseinheit den Umfang von drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder die Absatzmenge von drei oder mehr Würfen pro Jahr erreicht. Die Erlaubnis ist beim zuständigen Veterinäramt einzuholen."

Du solltest also nicht einfach irgendwas behaupten und alles, nur weil es dir gerade so passt, zusammen in einen Topf schmeißen.

http://www.foxterrier-verband.de/wp-content/uploads/2013/10/VDH-gewerbliche-und-gewerbsm%C3%A4%C3%9Fige-Hundezucht.pdf

dsupper  29.04.2016, 20:19
@princecoffee

lach - und dann schickst du ausgerechnet einen Link, der MEINE Aussage bestätigt und deine Ausführungen ad absurdum stellt.

Lies doch mal deinen Link, dann wirst du verstehen, dass es zwischen einer Hobbyzucht und einer gewerbsmäßigen Zucht einen riesengroßen Unterschied gibt.

princecoffee  29.04.2016, 20:38
@dsupper

hier noch mal komprimiert das wesentliche..

das sollte eigentlich soweit verständlich sein..

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Mittlerweile gibt es brauchbare und verlässliche Rechtsprechung zu der Frage, wann ein nebenberuflicher oder Hobbyzüchter als „Unternehmer“ im Sinne der §§ 13 und 14 BGB gilt. 

Der Umstand, dass es sich bei der Zucht um ein Hobby bzw. nicht um den Hauptberuf handelt, reicht für sich genommen nicht aus, um die Unternehmereigenschaft zu verneinen. 

Die Grenze ist nach den allgemeinen Kriterien, und hierbei vor allem durch Umfang des Zuchtbetriebs (insbesondere nach der Zahl der Zuchthündinnen und der Zahl der Würfe bzw. verkauften Hunde) zu ziehen sein. 

Auf das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht bei dem Verkäufer kommt es nicht an.

Auch nebenberufliche Züchter und Hobbyzüchter müssen sich darauf einstellen, dass sie als Unternehmer behandelt werden, und beispielsweise ihre Verträge entsprechend gestalten.

Konsequenterweise dürfte die Unternehmereigenschaft dann übrigens auch gelten, wenn der Züchter für seine „unternehmerische“ Zucht Dinge wie etwa das Futter oder Zuchthunde beschafft, er also nicht als Verkäufer, sondern als Käufer auftritt. Dann würden ihm beispielsweise auch nicht die Vorteile des Verbrauchsgüterkaufs der §§ 474 ff BGB und die stärkeren Kontrollmöglichkeiten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen seines diesbezüglichen Vertragspartners zur Seite stehen.

Auch in diesen Fällen ist daher erhöhte Vorsicht angebracht, denn im unternehmerischen Geschäftverkehr bestehen grundsätzlich grössere Spielräume für die Gestaltungsmöglichkeiten der Parteien. Daher können dort auch Verträge, die sich im Einzelfall als nachteilig oder unfair erweisen, wirksam sein, während derselbe Vertrag gegenüber einem Verbraucher ungültig wäre.

Letztlich sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass man grundsätzlich als Züchter angesehen wir, wenn man das Quorum der Verwaltungsvorschrift zum Tiuerschutzgesetz erfüllt. Diese legt die geforderte Anzahl der zuchttauglichen Tiere und/oder die Würfe pro Jahr fest. Wie viele dies im Einzelnen sein müssen oder dürfen, um als gewerblicher Züchter zu gelten, ist bei den verschiedenen Tierarten unterschiedlich.

 

 

dsupper  29.04.2016, 20:48
@princecoffee

Warum liest und verstehst du nicht, was du selbst immer wieder postest:

Hier z.B. wieder

"Die Grenze ist nach den allgemeinen Kriterien, und hierbei vor allem durch Umfang des Zuchtbetriebs (insbesondere nach der Zahl der Zuchthündinnen und der Zahl der Würfe bzw. verkauften Hunde) zu ziehen sein."

Das ist eben der besagte wichtige Passus:

"...immer dann vermutet, wenn eine Haltungseinheit den Umfang von drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder die Absatzmenge von drei oder mehr Würfen pro Jahr erreicht. "

Hat man diese mind. drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen nicht oder verkauft man nicht mind. 3 Würft im Jahr, dann ist das reine Privatsache und KEINE gewerbsmäßige Zucht.

Und nur solche Züchter, die es eben nicht gewerbsmäßig machen, dürfen z.B. im VDH überhaupt züchten.

princecoffee  29.04.2016, 20:56
@dsupper

eben...genau das u.a. einwichtiger passus..

und alleine schon ein einziger wurf bringt doch meist eine anzahl von welpen, die dann beim verkauf ganz klar ein gewerbe aufweisen..

dsupper  29.04.2016, 21:06
@princecoffee

Die Grenze für die gewerbliche Hundezucht liegt aber bei mindestens DREI Würfen im Jahr - was ist daran so schwer zu verstehen - kannst du doch überall in den von dir selbst geposteten Links lesen!

princecoffee  29.04.2016, 21:21
@dsupper es gibt wohl unterschiedliche ansichten. hier ein beschgluss aom vg stuttgart..

und sicher ist, wer hunde aus der züchtungen verkauft, kommt nicht am finanzamt vorbei..

vielleicht mit der ausnahme, wenn hunde zu eigenaufwandskosten veräußert werden..(verpflegung, tierarztkosten etc.)

aber wer rassehunde veräußert, der verdient damit einen nicht geringen betrag. daher auch steuerpflichtig..

Merkmale nach Gewerberecht

Gewerbsmäßig handelt (nach Nr. 12.2.1.5 der Verwaltungsvorschrift), wer die Zucht selbst­ständig, planmäßig, fort­gesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Es braucht demnach kein Gewerbebetrieb im herkömmlichen Sinne vorzuliegen - es genügt bereits, wenn drei oder mehr Zuchthündinnen gehalten werden. Die Gewerbsmäßigkeit im Rahmen des Tierschutzes ist vielmehr gleichbedeutend mit dem Begriff des gewerblichen Handels im Sinne des Gewerberechts. Wenn ein wechselnd großer Hundebestand vorliegt und zahlreiche Verkaufsanzeigen geschaltet werden, spricht dies für eine klare Gewerbsmäßigkeit. Treffen diese oder die vorgenannten Merkmale zu, so braucht der Hundezüchter eine Genehmigung. Fehlt sie, ist das Veterinäramt dazu verpflichtet, die Hundezucht und den Handel zu verbieten, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 4 K 5551/98).

Die Erlaubnis muss, wie ausgeführt, beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. Folgende Voraussetzun­gen sind (gem. § 11 Abs. 2 TierSchG) für diese Erlaubnis zu erfüllen:

 

dsupper  30.04.2016, 06:39
@princecoffee

Liest du dir überhaupt durch, WAS du da immer postest?? Mir scheint, das machst du nicht, denn auch in diesem Posting wird genau meine Ausführung wieder bestätigt:


"es genügt bereits, wenn drei oder mehr Zuchthündinnen gehalten werden.

Die Gewerbsmäßigkeit im Rahmen des Tierschutzes ist vielmehr
gleichbedeutend mit dem Begriff des gewerblichen Handels im Sinne des Gewerberechts. Wenn ein wechselnd großer Hundebestand vorliegt und zahlreiche Verkaufsanzeigen geschaltet werden, spricht dies für eine klare Gewerbsmäßigkeit.

Auch, wenn du es gerne hättest, um Recht zu behalten - es ist nicht so!

Und wenn die über eine seriöse VDH-Zucht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung aufmachen würdest, dann kommt da meist ein Minus raus, allerhöchsten eine schwarze Null. Gewinn machst du damit nicht.

dsupper  30.04.2016, 06:45
@dsupper

Denn man kann ja nicht nur die anfallenden Kosten des jeweiligen Wurfes rechnen. Wenn es ein "Gewerbebetrieb" wäre, dann dürfte man auch die Kosten dieses Betriebes in Anrechnung bringen - also z.B. auch die Kosten für das große Grundstück, das notwendig ist, um Hunde zu züchten, die Kosten für die Zuchthündinnen, auch wenn diese nach 2 oder 3 Würfen KEINEN Nachwuchs mehr bekommen, dann aber immer noch mind. 10 Jahre versorgt werden müssen, Gehälter für sich selbst und für Mitarbeiter, Kosten für die Gebäudeflächen, die die Hundezucht benötigt, für Büroräume, sämtliche Spritkosten, egal ob für Tierarzt, Futterkauf, Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Deckrüde etc. pp.

Da bliebe dann nicht ein einziger Cent Gewinn über, den man versteuern müsste, im Gegenteil, das dicke Minus könnte sogar eher noch die Steuerlast aus dem Hauptberuf mindern.

princecoffee  30.04.2016, 18:00
@dsupper

lustig^^..

und um genau solchen krummen geschäften solcher "hobbyzüchter", die diese bezeichnung nicht gerecht werden, das handwerk zu legen, gibt es die liebhabereiverordnung..

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004804

du bist als hobbyzüchter quasi dazu verpflichtet, KEINEN gewinn zu erzielen! das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein?..

klar darfste dir 3 zuchthündinnen (maximal) halten, das besagt aber noch lange nicht, dass du deren würfe entsprechend nach lust und laune gewinnbringend verkaufen kannst..

werfen deine 3 zuchthündinnen zb. in einem jahr insgesamt 8 welpen die du zu entsprechendem "marktwert" veräußerst....dann kommste definitiv in erklärungsnot..

dsupper  01.05.2016, 18:18
@princecoffee

Warum sollte man dann in Erklärungsnot kommen?

Okay, mache ich drei Würfe mit drei Hündinnen und komme dabei sogar auf 10 Welpen im Jahr = 15000 Euro

Die Versorgung und Untersuchungen der Hündin, vor und während der Trächtigkeit und nach der Geburt kosten pro Hündin 500 Euro = 1500 Euro - verbleiben noch 13500 Euro

Drei Deckakte kosten mich 3 Welpen bzw. deren Gegenwert = 4500 Euro weg = 9000 Euro

Jeder Welpe kostet für die Untersuchungen beim TA, den Mikrochip und alle notwendigen Imfpungen 200 Euro = 2000 Euro - bleiben noch 7000 Euro

10 Welpen kosten 1000 Euro für die Wurfabnahme, die Besuche des Zuchtwartes, die Ahnentafeln - bleiben noch 6000 Euro

10 Welpen kosten für 9 Wochen hochqualitatives Futter pro Tag/pro Welpe 3 Euro = 1260 Euro - bleiben noch 4840 Euro

Ach ja, ich vergaß: Würfe kosten ja auch im Vorfeld eine Menge Geld: Ich muss drei Zuchthündinnen kaufen, Kosten: 4500 Euro. Von jeder Hündin kann ich höchstens drei Würfe ziehen - kostet mich die Hündin also pro Wurf 500 Euro. Bis ich eine Hündin durch etliche Ausstellungen und gesundheitlichen Untersuchungen, die für die Ankörung notwendig sind, gebracht habe, kostet es auch ca. 1800 - 2000 Euro, also pro möglichem Wurf ca. 600 Euro

Nun müssen die Hündinnen aber auch bis zu ihrem ersten Wurf und nach ihrem letzten Wurf versorgt werden, brauchen Futter, tierärztliche Versorgung etc. - Weißt du, wieviel ein Hund in seinem Leben kostet? Geschätzt kommen da 15.000 Euro zusammen.

Ach ja, für die Zucht braucht man Räumlichkeiten und einen sehr großen Garten - das bräuchte ich nicht in dem Umfang, wenn ich nicht züchten würde - diese Kosten kann ich also auch umlegen.

Mein Finanzamt hat mir seinerzeit völlig fraglos 8.000 DM (heute ca. 4000 Euro) pro Jahr zugebilligt.

Hast du mal mitgerechnet: Wir sind schon im MINUS-Bereich.

Und es fehlen noch Strom- und Heizungskosten, Putzmittel, Arbeitsaufwandsentschädigung, die ich natürlich als "Gewerbetreibende" auch vom Umsatz entnehmen dürfte .... schließlich arbeitet niemand umsonst.

Alle diese Kosten könnte ich als Ausgaben in Anrechnung bringen, wenn man es als Gewerbe machten würde!

Und bei all dem sind noch keine Eventualitäten eingerechnet: keine Geburtskomplikationen, keine Würfe, die nur aus 2 Welpen bestehen, der Besitzer des Deckrüden aber trotzdem seinen Welpen/sein Geld bekommt, keine Krankheiten bei den Welpen, keine gekaufte Hündin, die sich dann doch als "nicht-zuchtfähig" herausstellt, keine "leergebliebene" Hündin und was so alles noch passieren kann.

Wenn du bis hierhin durchgehalten hast mit dem Lesen, dann wirst du sicher verstehen, warum einem Finanzamt die "Hobbyzucht" völlig egal ist. Man macht es tatsächlich aus Liebe zum Hund, zur Rasse, aus Spaß am Hobby, aus Interesse, aus Freude an den Welpen .... aber nicht, um damit Geld zu verdienen.

Sicher sieht die Rechnung bei "Vermehrern" völlig anders aus - aber die bekommen ja auch allenfalls ein paar Hundert Euro für die Welpen - da bleibt die Relation dann trotzdem ähnlich.

princecoffee  01.05.2016, 18:24
@dsupper

naja....wenn du mit deinen gegenrechnungen den finanzbehörden das so glaubhaft versichern kannst.....dann ist ja gut..

wenn man sich allerdings gerichtsurteile durchliest, bei denen es ausschließlich um "hobbyzüchtungsverkäufe" und den angeblich entsprechenden aufwandskosten  geht, dann sieht das gleich ganz anders aus..

zumal....um auf das medias res zurück zu kommen, die eingangsfrage selbst..

nach was sieht das aus?! nach seriöser zucht?

ob nun hobbyzucht oder professionelle zucht, so geht es halt nicht..

und auch, dass ansprüche auf die tierärztliche versorgungen bestehen, das ist ohne jeden zweifel..

auch wenn du hier den vorbildlichen super-hobbyzüchter zum besten gibst, es ändert doch nichts daran..

dsupper  01.05.2016, 20:58
@princecoffee

Und wenn du MEINE Antwort lesen würdest, die ganz oben steht, dann würdest du lesen, dass ich genau das der FS mitgeteilt habe:

Egal, bei wem gekauft - der Hund ist vom Vertragsrecht her eine Sache und für Sachmängel hat der Verkäufer immer gradezustehen.

Warum nur ist es so schwierig, etwas zu lesen und zu verstehen?

Die ganze Diskussion hier hat sich aus deiner falschen Aussage ergeben, dass eine Zucht immer ein Gewerbe wäre und man dafür eine Versicherung haben müsste!

princecoffee  01.05.2016, 21:01
@dsupper

weißte was...du bist nicht in der lage zu verstehen....vermutlich diskutierste halt gerne..

eine sache...eben...eine sache...und sachen können nicht veräußert werden um gewinn zu erzielen, wenn das am finanzamt vorbei geht..

das nennt sich dann steuerbetrug/hinterziehung..

in diesem sinne....frohes züchten dir..

aaaalter schwede..

dsupper  02.05.2016, 07:15
@princecoffee

lol - weißt du was - du scheinst einfach nicht in der Lage zu sein, zu argumentieren und zuzugeben, wenn du Unrecht hast - immer wieder kommt du mit dem gleichen falschen "Argument".

Wenn ich z.B. mein gebrauchtes Auto mit Gewinn veräußere - muss ich das dann dem Finanzamt melden? Den Gewinn versteuern? Nein - komisch, denn nach deiner "Argumentation" müsste ich das.


It is impossible to defeat an ignorant man in an argument.




dsupper  02.05.2016, 10:08
@dsupper

Außerdem drehst du dich ständig im Kreis mit deinen "Argumenten".

Es ging doch eben in dieser ganzen "Diskussion" darum, dass mit der Hundezucht eben KEIN GEWINN zu erzielen ist - also auch nichts, worauf man Steuern entrichten müsste.

Daher doch auch diese Regelung mit den 3 zuchtfähigen Hündinnen und/oder höchstens 3 Würfen im Jahr.

Mir also unbegreiflich, warum du immer wieder einen Gewinn in den Vordergrund stellst.

princecoffee  02.05.2016, 12:21
@dsupper

klar, du züchterst hunde einfach nur weil es dir freude bereitet^^..

so ganz ohne gewinn....vermutlich legste noch drauf?..

und nun kommste auch noch mit einem gebrauchten autoverkauf....wie geil ist das denn^^..

verkauf du mal nicht ein- sondern mehrere gebrauchte autos pro jahr (auch wenn die auf dich zugelassen waren/sind) und du wirst dann sehen, was das finanzamt dir dazu mitteilt..

3 zuchthündinnen mit 3 würfen im jahr...genau..

was aber nicht bedeutet, dass die aus den würfen hervorgehenden welpen nach belieben verkauft werden dürfen. (zumindest nicht ohne die einnahmen zu versteuern)

aber klar....natürlich hast du als hobbyzüchter einen ganz besonderen bonus beim finanzamt^^..

aaaalter schwede..

dsupper  02.05.2016, 14:15
@princecoffee

Den "besonderen Bonus" habe nicht nur ich beim Finanzamt - sondern JEDER Züchter - aber leider scheinst du des Lesens und Verstehens nicht sonderlich mächtig zu sein, denn sonst hättest du dir die vielen Links, die du mir geschickt hast, sicher durchgelesen und diese auch verstanden.

princecoffee  02.05.2016, 16:21
@dsupper

:-D 

na dann du held...weiter so^^..

Wenn das so ein Vermehrerhund ist, hast du selber Schuld. Ansonsten kannst du dich an die VDH Geschäftsstelle wenden