Wem gehört die Welpin?

12 Antworten

Welpin? Das ist ein Welpe, das Geschlecht des Tieres ist bei dessen Bezeichnung völlig egal.

Einige Züchter machen gerne in ihre Kaufveträge die Bedingung rein, dass der Weiterverkauf nicht zulässig sei.

Das machen die, um zu verhindern, dass der Käufer nur als Mittelsmann fungiert und das Tier eventuell in schlechte Hände / Bedingungen gerät.

Soweit ein edles Ziel.

Nur muss Dich das nicht kümmern, denn Du hast einen gültigen Vertrag, der Inhalt des Vertrages zwischen anderen Leuten, namentlich die Verkäuferin und dem Züchter kann euch völlig schnurzpiepegal sein.

Darum ist das euer Hund.

Wenn der Züchter was will, kann der gegen eure Verläuferin gerichtlich vorgehen, wegen Vertragsbruch, Schadensersatz vielleicht gar, aber ihr bleibt davon unberührt.

Der Züchter hat keinerlei Ansprüche gegen euch.

Die Polizei - die sollte man in Sachen Zivilrecht oftmals nicht befragen, das ist nur minimal Teil der Ausbildung.

Der Hund ist euer Eigentum. Klauseln in Kaufverträgen für Tiere wonach die Tiere wieder an den Züchter zurück verkauft werden müssen sind ungültig.

Verkauft ist verkauft. Wäre der Hund gestohlen worden und dann an euch verkauft worden, müsstet ihr den Hund zurück geben.

Biba85  12.02.2017, 19:43

Naja streiterein, denn wenn der hund nur gekauft wurde um weiterzuverkaufen ist es wieder streitfrage...

Deshalb besser eine "strafzahlungsklausel" für solche helden in den vertrag miteinbringen, dann wird das sehr einfach und stressfrei für beide

Goodnight  12.02.2017, 19:50
@Biba85

Nein solche Klauseln sind nicht gültig. Nur wenn der Hund ausdrücklich eine Leihgabe ist und im Besitz des Züchters bleibt, wäre ein Weiterverkauf nicht möglich. So wie es bei  Verträgen der Blindenhundeschule gemacht wird.

Eine weitere gültige Klausel wäre ein Verkauf des Hundes im Zuchtrecht.

Ein verkauftes Tier ist an den neuen Besitzer über gegangen, ohne wenn und aber.

habt Ihr einen Kaufvertrag unterschrieben und eine Quittung über den gezahlten Betrag?

Adamlambertfan1  12.02.2017, 18:26

Isso

JadDob 
Fragesteller
 12.02.2017, 18:52

Ja

Hallo, der Anwalt hat natürlich Recht. Der Hund ist Euer Eigentum. 

Der Züchter kann ja gerne einen Anwalt einschalten wenn er glaubt er bekommt seinen Hund zurück.

Er hätte sich die Leute besser angucken müssen an die er den Welpen verkauft hat. Ihr habt damit nichts zu tun. Diese angeblichen Schutzverträge die einige Züchter aufsetzen halten von Gericht nicht stand.

Als Ihr den Welpen von privat kauftet, da war er doch das Eigentum des Verkäufers, oder? Weil dann könnt ihr Euch beruhigt an Goodnights Kommentar halten.

War der Welpe zum Augenblick Eures Kaufes nicht im Besitz des Verkäufers (also im Besitz des Züchters), dann haben sie leider Ansprüche, vgl. Butz1510's Kommentar. Glaube ich aber nicht, ich tendiere zu Goodnights These mit der ungültigen und damit unwirksamen Vertragsklausel...