Mietwohnung Hund nicht genehmigt wegen rasse?
Und zwar wollen wir sehr gerne ein Mini Bullterrier zu uns holen (hatten schon mal ein Bullterrier mix jedoch in einer anderen Wohnung)
zu meiner Frage, Hunde sind bei uns erlaubt wohnen bei einer Genossenschaft jedoch muss man sich vorher eine Genehmigung holen solange aber nichts schwer wiegendes dagegen spricht bekommt man eine Zustimmung, da aber viele Vorurteile gegenüber der rasse und viele das Mini einfach überlesen und direkt an einen „Kampfhund“ denken hab ich etwas Angst vor diesem Schritt weil die Enttäuschung natürlich sehr groß wäre, und wollte einfach ein paar Erfahrungen hören wie es bei anderen Bulli Besitzern gelaufen ist?
dürfte ein Vermieter überhaupt eine gewisse rasse ausschließen die im einfach nicht in den Kram passt obwohl von der Größe etc alles passt und sonst nichts dagegenspricht
4 Antworten
Ja, ein Vermieter ist absolut berechtigt, einen Hund NUR aufgrund seiner Rasse von der Haltung auszuschließen - dies trifft auf die sogenannten Listenhunde zu und wird auch häufig in den jeweiligen Landeshundegesetzen so geregelt.
Allerdings ist ein nachweislicher Mini-Bullterrier ja eben KEIN Listenhund - ABER das gilt nur, für nachweisliche Minis - also NUR für Hunde aus einer seriösen VDH/FCI-Zucht. Denn nur bei diesen Hunden ist absolut klar, dass es sich tatsächlich um Minis handelt und nicht um kleine normale Bullterrier, die dann - ach du Schreck - auf einmal doch fast normal groß werden.
Er wäre aufjedenfall aus eine FCI Zucht
Ja bei diversen Rassen würde ich als Vermieter auch ein Veto einbringen. Schliesslich müssen die anderen Mieter auch damit klar kommen.
Es ist erschreckend wer mit welchen Hunden so gut wie immer Unfrieden auslöst.
dürfte ein Vermieter überhaupt eine gewisse rasse ausschließen
Ja, das darf er. Er muss und trifft eine Einzelfallentscheidung.
Haustiere generell abzulehnen geht nicht, im Einzelfall allerdings schon. Ich denke, die Rasse kann da durchaus ein Kriterium sein, muss aber begründet werden. Im Zweifelsfall müsste ein Gericht entscheiden, ob die Begründung ausreicht, ob man sich das antun will, ist aber wieder eine andere Frage. Stelle einfach mal den Antrag mit der Betonung auf "Mini" und warte ab.