Mietwohnung Hund nicht genehmigt wegen rasse?

4 Antworten

Ja, ein Vermieter ist absolut berechtigt, einen Hund NUR aufgrund seiner Rasse von der Haltung auszuschließen - dies trifft auf die sogenannten Listenhunde zu und wird auch häufig in den jeweiligen Landeshundegesetzen so geregelt.

Allerdings ist ein nachweislicher Mini-Bullterrier ja eben KEIN Listenhund - ABER das gilt nur, für nachweisliche Minis - also NUR für Hunde aus einer seriösen VDH/FCI-Zucht. Denn nur bei diesen Hunden ist absolut klar, dass es sich tatsächlich um Minis handelt und nicht um kleine normale Bullterrier, die dann - ach du Schreck - auf einmal doch fast normal groß werden.

71alina17 
Fragesteller
 16.12.2021, 13:24

Er wäre aufjedenfall aus eine FCI Zucht

Ja bei diversen Rassen würde ich als Vermieter auch ein Veto einbringen. Schliesslich müssen die anderen Mieter auch damit klar kommen.

Es ist erschreckend wer mit welchen Hunden so gut wie immer Unfrieden auslöst.

dürfte ein Vermieter überhaupt eine gewisse rasse ausschließen

Ja, das darf er. Er muss und trifft eine Einzelfallentscheidung.

Haustiere generell abzulehnen geht nicht, im Einzelfall allerdings schon. Ich denke, die Rasse kann da durchaus ein Kriterium sein, muss aber begründet werden. Im Zweifelsfall müsste ein Gericht entscheiden, ob die Begründung ausreicht, ob man sich das antun will, ist aber wieder eine andere Frage. Stelle einfach mal den Antrag mit der Betonung auf "Mini" und warte ab.