Welches Kennzeichen für meine 125er?

4 Antworten

(Hab ich aus einer anderen Antwort von mir herauskopiert)

Darfst du, habe ich an meiner Aprilia SX 125 auch. Die Regelung ist eine Kann-Regelung, heißt man darf das Leichtkraftradkennzeichen (bzw. verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen) nur an ein Leichtkraftrad machen.

Anlage 4 zu § 10 der FZV Absatz 1: (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html) "Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden."

-> Andersherum wird aber nicht ausgesschlossen, dass man ein großes Kennzeichen an ein Leichtkraftrad machen darf. -> daher ist es theoretisch möglich

Ich musste nur bei der Zulassung auf einen Zettel schreiben, dass ich dieses Kennzeichen wünsche und unterschreiben, das war kein Problem.

Ich habe aber auch schon von anderen gehört, dass manche Zulassungsstellen dies nicht machen (warum auch immer). Im Zweifel einfach mal bei deiner Zulassungsstelle anrufen und nachfragen.

Du kannst beide nehmen.

Das 240 x 130 ist eigentlich für 125er gedacht, es gibt allerdings kein Gesetz / Regelung dass man nur dieses benutzen darf.

Du kannst also auch das "normale" verlangen. Die Zulassungsstelle muss es dir geben wenn du es willst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich komme aus Baden-Württemberg und hatte freie Wahl bei den Kennzeichen. Konnte sowohl das LKR-Kennzeichen nehmen als auch das für größere Motorräder.

Habe aber Bewußt das Kleine genommen, weil das Große auf einer "kleinen" 125er wie ein Backblech aussieht, viel zu überdimensioniert.

Nein, du kannst kein reguläres Kennzeichen nehmen sondern musst dich mit dem vorgeschriebenen begnügen.

Ate281 
Fragesteller
 09.06.2021, 21:28

Das ist ziemlich scheiße. Aber wieso ging das vor 2-3 Jahren dann noch?

Jonima0  10.06.2021, 07:27
@WECoyote

Das stimmt so nicht ganz (den folgenden Text hab ich aus einer anderen Antwort von mir herauskopiert):

Darfst du, habe ich an meiner Aprilia SX 125 auch. Die Regelung ist eine Kann-Regelung, heißt man darf das Leichtkraftradkennzeichen (bzw. verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen) nur an ein Leichtkraftradkennzeichen machen.

Anlage 4 zu § 10 der FZV Absatz 1: (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html) "Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden."

-> Andersherum wird aber nicht ausgesschlossen, dass man ein großeß Kennzeichen an ein Leichtkraftrad machen darf. -> daher ist es theoretisch möglich

Ich musste nur bei der Zulassung auf einen Zettel schreiben, dass ich dieses Kennzeichen wünsche und unterschreiben, das war kein Problem.

Ich habe aber auch schon von anderen gehört, dass manche Zulassungsstellen dies nicht machen (warum auch immer). Im Zweifel einfach mal bei deiner Zulassungsstelle anrufen und nachfragen.

WECoyote  10.06.2021, 07:30
@Jonima0

Danke für die Info 👍🏻