darf man den piaggio mp3 lt mit klasse b führerschein fahren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Für den MP3 benötigst Du mittlerweile die Führerscheinklasse B. Früher gab es mal die besagte Option der Spurverbreiterung, wonach man wahlweise den Führerschein Klasse B oder den für Zweiräder benötigte. Diese Option gibt es nicht mehr - Du benötigst die Klasse B, Ende.
  • Der MP3 wird zwar vom Führerschein her als zweispuriges Fahrzeug behandelt, in der Versicherung aber eventuell noch als einspurig (Motorrad). Das musst Du mit der Versicherung abklären.
  • Der MP3 wird in der Kfz-Steuer als zweispuriges Fahrzeug eingestuft. Du zahlst also Kfz-Steuer dafür (die höher ist wie bei einem einspurigen Fahrzeug). Ob die 125er hier von der Steuer befreit ist, weiß ich nicht.
  • Fahrzeuge bis 600 kg Leergewicht benötigen vorne grundsätzlich kein Kennzeichen, auch wenn Dir unkundige Mädels bei der Zulassungsstelle etwas anderes erzählen wollen. (Die sollen sich erst mal schlau machen)

in italien gibt es noch mp3s ohne LT

@zervopoulo

Für ältere Fahrzeuge gibt es Bestandsschutz. Die Regelung mit dem Führerschein gilt für neuere Fahrzeuge (nach 2013 zugelassene Fahrzeuge).

Leider ist die Antwort oder zumindest deren Erklärung vollkommen falsch - zum Glück ohne Auswirkung für den Fragesteller.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge gehören seit 2013 zu den Krafträdern und daran hat sich nichts geändert.

Man benötigt also grundsätzlich erst einmal die Klasse A, Ende.

Man benötigt nicht mittlerweile die Klasse B, sondern man darf seit nicht allzu langer Zeit wieder mit Klasse B.

Erst seit Ende 2016 darf man dreirädrige Kraftfahrzeuge wieder mit der Klasse B fahren - allerdings nur in Deutschland.

Die Besitzstandswahrung bezieht sich in diesem Fall auch nicht auf die Fahrzeuge, sondern rein auf die Fahrerlaubnis bzw. das Datum ihres Erwerbs.

Ausführlicher findest du es in meiner Antwort.

Gruß Michael

Hallo,

zum Glück hat man dir zwar keine grundsätzlich falsche Antwort gegeben, aber keine der Antworten ist wirklich richtig und die die Begründung der hilfreichsten ist vollkommen daneben.

  • Bis 2013 durfte oder auch musste man dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer entsprechenden Spurbreite) mit der Klasse B fahren.
  • Zum 19.01.2013 trat dann mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie die erste Änderung in Kraft. Dreirädrige Kraftfahrzeuge wurden den Krafträdern zugeordnet und man benötigte nun einen Motorradführerschein (Klasse A). Nur diejenigen, die die Klasse B vor diesem Datum erworben haben, durften auch weiterhin dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren (Besitzstandswahrung).
  • Dass du den MP3 nun wieder in Deutschland mit der Klasse B fahren darfst, liegt an einer "erneuten Neuregelung", die erst Ende 2016 in Kraft getreten ist, die aber rein nationales Recht ist, und somit nur in Deutschland gilt.

Unter 21 darfst du mit der Klasse B nur dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW Leistung fahren.

Du benötigst die Klasse B, Ende.

Leider ebenfalls falsch - Dreirädrige Kraftfahrzeuge sind auch weiterhin (seit 2013) der Klasse A, also den Krafträdern, zugeordnet und das Fahren mit Klasse B ist eine nationale Ausnahme in Deutschland.

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§ 6 Absatz 3a Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

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Somit muss erst einmal davon ausgegangen werden, dass es in den anderen EU-Mitgliedsstaaten nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie aus 2013 weiterhin NICHT erlaubt ist.

Solltest du also ins Ausland damit wollen, dann unbedingt vorher hieb- und stichfest klären, ob es dort erlaubt ist oder nicht.

Noch eins und vielleicht für die Zukunft zur Besitzstandswahrung:

Nur in den seltensten Fällen bezieht diese sich auf Fahrzeuge und dem Datum, an dem sie "in den Verkehr gekommen" sind.

In fast allen Fällen - wie auch in diesem - bezieht sie sich rein auf das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis!

Viele Grüße

Michael

kann man nicht bei den großen apes auch eine spurverbreitung vornehmen, damit es auch mit klasse b gefahren werden kann? sozusagen eine piaggio ape TM LT.

Also ich habe nichts gegenteiliges gefunden. Meines Wissens ja.
 Aber ehrlich ich kenne deine piaggio ape  Tm lt

Hallo. Ab dem Frühjahr soll eine Sonderregelung  von der EU geändert werden. Die ist schon von der EU geändert muß aber bis Frühjahr 2018 noch in Bundesgesetze umgesetzt werden. also ja.

Hallo.

Ja. du brauchst den  FS "B". 
Im B sind nur noch "AM" und "L" enthalten
Ob es den "AM" noch in der jetzigen Art noch gibt , weis ich nicht, das sich lt. Zeitung was geändert haben soll. In meinem FS steht er noch drin.

den gibt es immer noch. Damals hieß er nur M. Und dann gab es noch S für 3räder und quads. Alles aber nur bis 50ccm und vmax 45km/h

und warum kann man ihn mit dem B Führerschein von 2017 fahren? 3räder kann man ja nur mit A/1/2 oder B vor 2013 fahren. bzw. bis 2016 gabs dann die Regelung, dass man unter 21 Jahren nur welche mit weniger, als 15kw fahren dürfte. Ab 21 dann alle 3räder

Ich wollte wissen, ob die Regelung von 2016 immer noch gilt. Auch für Führerscheine ab 2017 ausgestellt