Kennzeichen von Anderem Landkreis bei der Zulassungsstelle?

2 Antworten

Du kannst ein Fahrzeug generell nur in dem Landkreis zulassen in dem sich Dein gemeldeter Wohnsitz befindet.

Demnach kannst Du auch nur das Kennzeichen dieses Landkreises bzw seine dort ausgegebenen Altkennzeichen wählen.

Kennzeichen eines anderen Landkreises kannst Du nur nehmen, wenn dort vorher Dein Wohnsitz war, das Auto dort bereits auf Dich mit diesem Kennzeichen zugelassen war und Du das Fahrzueg nur ummeldet, also nur bei Umzug.

Du musst dein Fahrzeug am Ort der Hauptwohnung anmelden, also in dem Landkreis, in dem du gemeldet bist.