Welches Jugendamt ist zuständig bei unterschiedlichen Wohnorten der Kinder?

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Hallo Sturmtief, diese Frage ist eindeutig geregelt. Zuständig ist das Jugendamt an dem Ort, wo der Erziehungsberechtigte in den letzten in den letzten 6 Monaten lebte. Leben die Erziehungsberechtigten getrennt, entscheidet der Aufenthaltsort des Kindes bei dem Vater oder der Mutter, in den letzten 6 Monaten. Noch einfacher ist es, wenn das Aufenthaltsbesimmungsrecht nur einem Elternteil zugeschrieben worden ist, dann ist das entsprechende Jugendamt zuständig.