Einsicht in eigene Jugendamtakte - Einfach so möglich?
Guten Abend Community.
Ich (21) weiß schon seit einiger Zeit, dass meine Eltern früher (als ich so 3-4 Jahre alt war) wegen mir mit dem Jugendamt zu tun hatten. Was damals passiert war, weiß ich nicht so genau. Aber soviel ich weiß, war ich damals sehr krankheitsanfällig und das wurde dem Jugendamt wohl gemeldet.
Da ich aber wirklich gerne wüsste, was früher wirklich passiert ist, würde ich gerne meine Jugendamtsakte einsehen. Klar, ich könnte meine Eltern auch fragen, aber ich glaube nicht, dass sie mir die Wahrheit erzählen würden und deswegen würde ich gerne lesen, was in meiner Akte steht.
Daher meine Fragen:
Wie lange werden die Akten aufbewahrt?
Ich weiß, dass meine noch existiert, da mein Bruder (18) letztens einen Termin dort hatte und der Sachbearbeiter versehentlich alle Akten (die meines Bruders und meine) rausgeholt hatte, dann aber nicht sagen wollte, zu wem diese aus unserer Familie gehört. Daher wollte ich wissen, wie lange diese noch aufbewahrt werden?
Und noch eine Frage:
Ist es einfach so möglich, die Akte einzusehen? Also kann ich anrufen bzw. eine E-Mail schreiben und um einen Termin zur Einsicht bitten, der dann auch genehmigt wird? Oder geht das nicht so einfach und es kann nur ein Anwalt machen?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!:)
2 Antworten
Ist es einfach so möglich, die Akte einzusehen?
Im Prinzip schon, allerdings kann es sein, dass Dir einige Inhalte vorenthalten werden, wenn es beispielsweise um schützenswerte Interessen Dritter geht und dazu gehören ggf. Auch deine Eltern.
Den antrag solltest du schriftlich stellen.
Das Gesetz ist hier recht allgemein gehalten, es geht um "berechtigte Interessen", die dazu führen, dass in Aktenteile nicht Einsicht genommen werden kann.
Dies kann Streitigkeiten deiner Eltern untereinander betreffen, aber auch "anonyme" Tippgeber. Ein weiteres Problem ist, dass Behördenmitarbeiter häufig nicht damit rechnen, dass Beteiligte Akteneinsicht nehmen wollen und dann mitunter falsch reagieren. Am Ende bekommst du aber deine Akteneinsicht.
Danke.:)
Aber diese Aktenteile kann man ja für mich z. B. abdecken oder schwärzen, oder nicht?
Es reicht also ein schriftlicher Antrag aus, um Einsicht zu bekommen? Muss man das eventuell begründen?
Ein Brief reicht aus, du könntest es mit "Geltendmachung und Verteidigung deiner rechtlichen Interessen" begründen. Da wird die Behörde nix gegen sagen können.
an deiner stelle würde ich erstmal deine eltern fragen. wie kommen die sich den vor, wenn sie mal erfahren, dass du in der jugendamtakte gelesen hast, anstatt sie zu fragen. also i würde da irgendwie am vertrauen zweifeln. denk mal drüber nach, wie du dich dabei fühlen würdest. noch dazu, warum denkst du, dass sie nicht ehrlich zu dir sind?
Das hat schon seine Gründe, warum ich ihnen nicht ganz vertraue und die will ich hier nicht öffentlich stellen.
Es ging mir einfach nur um die Beantwortung der Frage, nicht darum, ob das moralisch in Ordnung ist.
Ich finde die Frage nach der Moral auch sehr unpässlich von dir! Habe ein ähnliches problem und mich haben Sie damals auch nicht gefragt ob es moralisch richtig für mich ist.
Danke für die Antwort.:)
Was wären das für schützenswerte Interessen? Wäre das z. B. wenn der "Tippgeber" drinsteht, dass dieser mir vorenthalten wird?
Was würde man bei meinen Eltern schützen?
Wäre nett, wenn du mir da auch helfen könntest.:)