Welches Datum richtig bei Oldtimer-Zulassung? Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief?
Hallo,
Folgendes Problem. Ich habe einen Youngtimer, der laut Fahrzeugschein am 04.11.87 das erste Mal zugelassen worden ist. Im Fahrzeugbrief steht, dass er am 20.10.86 gebaut worden ist. Im letzten TÜV Bericht steht Erstzulassung am 26.11.86. Kann ich jetzt im nächsten Jahr zum Gutachter oder erst 2017? Ich Steig da nicht mehr durch. In Foren finde ich nur verschiedene Antworten.
Dankeschön schon einmal im Voraus :)
9 Antworten
Meines Erachtens ist das Baujahr massgebend. Das Zulassungsdatum sagt ja nichts über das Alter des Fahrzeugs aus. Ich kann ja ein PKW 2015 als Neufahrzeug kaufen und erst 2030 anmelden.
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil1
Dort stehen 3 verschiedene Dat(ums) : unter B=Erstzulassung, I= Zulassung auf den Halter und unten rechts unter 6 steht der Tag der Typengenehmigung, also Baujahr. Kannst also nächstes Jahr zum Gutachter, wenn dort 1986 steht.
Wenn ein Fahrzeug lt. Kfz-Brief älter ist, als das Datum in der Zulassung, kann es nur eines bedeuten, das der Wagen zwischenzeitlich jemanden anderen gehörte oder still gelegt wurde. Der Fahrzeugschein ist ja auf dich persönlich ausgeschrieben worden und nicht auf eine andere Person. Deshalb ist das Datum in der Zulassung auch das Datum der Ummeldung.
Das Baujahr ist entscheidend. Theoretisch könnte ich eine VW T1 erst 1990 zulassen und dann hätte er kein H-Kenzeichen.
Also der Brief beginnt bei der ersten Besitzerin. Und dann die zweite, danach die Stilllegung. Im Schein steht nur die zweite Besitzerin. Könnte also sein, dass da der Fehler liegt? Dankeschön. Dann ergibt das so langsam zumindest etwas Sinn für mich. War schlichtweg von den vielen verschieden Daten sehr irritiert. :) dankeschön nochmal :)