Welches Datum muss ich bei der Wohnungskündigung angeben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kündigt immer zum letzten Tag der Kündigungsfrist; hier 31. August.

Kündigung und Schriftverkehr immer per Einwurfeinschreiben.

Hier mal ein Thema was auch relevant sein wird:

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

LG

johnnymcmuff

Zum 31. August 2016

Spätestens am 03. Juni 2016 muß die Kündigung beim Vermieter sein.

Die SCHRIFTLICHE Kündigung muss dem Vermieter am dritten Werktag im Juni vorliegen, um zum 31.8. zu wirken. 

Dann schreibst du natürlich auch ZUM 31.8.

du kündigst natürlich zum 31.08 wenn du ab 01.09 eine enue wohnung hast.

die kündigungsfrist ist damit eingehalten dann

Kündige ich meine Wohnung, xx, unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum 31.08.2016.