Welches Datum muss ich in meiner Wohnungskündigung angeben?

5 Antworten

Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.

3 Monate ab Dezember, dann endet der Mietvertrag am 28. Februar.

Also mußt Du schreiben das Du zum 28. Februar 2017 kündigst.

Was noch beachten?

Die Kündigung muß in Schriftorm, also auf Papier gedruckt/geschrieben und mit eigenhändiger Unterschrift, erfolgen und spätestens am 3. Dezember 2016 beim Vermieter sein.

Du kündigst zu dem Datum, an dem der Vertrag enden soll. Das ist also ganz sicher nicht der 01.12., allerdings auch nicht der 01.03., sondern - da Mietverträge üblicherweise am Monatsende enden - der 28.02.

Wenn im Mietvertrag z.B. 3 Monate Kündigungsfrist steht, mußt Du auch die 3 Monate einhalten. Das wäre der 28.2.17. Schreibst Du 1.12. rein  dann müsstest Du in 3 Tagen aus der Wohnung.

Schreibst Du 1.12. rein  dann müsstest Du in 3 Tagen aus der Wohnung.

Nur wenn es eine wirksame außerordentliche Kündigung wäre.

Ansonsten würde automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist gelten und die Kündigung zum 28.2.17 wirksam sein. Sofern sie denn spätestens am 3.12.16 beim Vermieter ist.

@anitari

Ok, danke.

Weder noch: Mietverhältnisse enden immer zum übernächsten Monatsletzten, der der bis zum dritten Werktag eines Monats zugehenden Kündigung folgt, § 573c I BGB.

Bis Sa, 03.12. nachweislich zugestellt (Einwurf-, nicht Übergabe- oder Rückschein-Einschreiben) wäre das der 28.02.2017.

Da genügt ein Einzeiler, der von allen im Mietvertrag unter Mieter genannten Personen unterschrieben wäre und an alle unter VM genannten Personen gerichtet ist.

G imager761

Du musst angeben, dass du zum 28.2. die Wohnung kündigst. Das Schreiben mit der Kündigung  muss deinem Vermieter spätestens am 3. Dezember zugegangen sein (per Einschreiben ist am besten!).  LG 

Einwurfeinschreiben