Hiermit kündige ich am 31 august das mit Ihen bestehende arbeitsverhältnis fristgerecht am 30.11.15. ist das richtig so, oder besser nur 1 datum nennen?

6 Antworten

Üblicherweise schreibt man

"hiermit kündige ich das am xx.xx. geschlossene Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30.11.2015". Das Datum des Schreibens nennst Du wie bei Briefen üblich rechts oben (z.B. München, den 24.08.2015)

"Hiermit kündige ich fristgerecht zum 30. November 2015 mein bei Ihnen bestehendes Arbeitsverhältnis" Das Datum des Briefes steht ja ohnehin oben rechts im Briefkopf. Kündige nicht erst am 31.08., mache das lieber mit heutigem Datum (wichtig ist ohnehin der Poststempel, falls Du das mit der Post verschickst). Sonst könnte Dir vorgeworfen werden, dass die Kündigung einen Tag zu spät in der Personalabteilung ankam. Dann verlängert sich diese Anstellung automatisch um 1/4 Jahr. lg Lilo

Den 31.08 lässt du bitte weg ;) Der Empfänger sieht ja, wann du das Schreiben aufgesetzt hast. Wichtig ist nur das Datum, zu dem du kündigen möchtest. Außerdem heißt es "fristgerecht ZUM 30.11.2015".

Hiermit kündige ich das mit Ihnen seit dem .........bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30.11.2015.

Ein Datum. Fristgerecht zum xx.yy.zz.