Es geht hier um eine Modernisierungsmaßnahme im Rahmen der Energieeffizienz. Da er die Kosten demnächst auf die Miete umlegen wird, wollten wir fragen: wie hoch darf die Mieterhöhung maximal bei einer Indexmiete unter den oben genannten Rahmenbedingungen sein?
Die Modernisierung musste wohl aufgrund von baulichen Schäden durchgeführt werden.
Das hängt soweit ich weiss von den Gesamtkosten der Modernisierung ab. Wenn man beispielsweise davon ausgeht, dass die Kosten sich bei 5000 Euro belaufen, darf er bis zu jährlich 8 Prozent davon umlegen. Also folglich 400 Euro pro Jahr/monatlich dann ca. 33 Euro.
Trifft diese Rechtsprechung mit den 8 Prozent auch auf die Indexmiete zu? Oder gilt da ein anderer Passus?
Und liege ich mit der Vermutung richtig, dass eine Mieterhöhung bei der Indexmiete eigentlich ausgeschlossen ist? Mit der Ausnahme die Moderniersung ist für den Vermieter verpflichtend.
Hier die etwas alte Quelle, in der noch die alte Mieterhöhung von 11 anstatt 8 Prozent drinstehen.
Ist nicht die beste Quelle, aber für Laien sehr gut lesbar :)
Hat jemand Erfahrungen bei der Indexmiete und Mieterhöhungen? Ist das zulässig? Falls das Schreiben kommt, lohnt es sich vom Mieterbund Unterstützung anzufordern? Oder ggf. rechtlich dagegen vorzugehen? Oder sind die Chancen eher mau, dass es sich gar nicht lohnt. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.
Bin über den Tipp/Ratschlag dankbar!!!