Welches Datum gilt bei Vereinbarung einer Indexmiete?

1 Antwort

Es gilt der Mietbeginn.

Denn laut §557b Abs.2 BGB muss die Miete vor einer Erhöhung aufgrund der Indexmietvereinbarung mindestens 1 Jahr unverändert bleiben muss. Und Miete bezahlt man nun mal ab Mietbeginn und nicht ab Vertragsschluss.