Wie hoch darf die Indexmiete sein?

2 Antworten

Die Indexmiete hat erst einmal nichts mit der Höhe der Miete zu tun, sondern nur mit Steigerungen.

Wurde zu Mietbeginn eine Indexmiete vereinbart und stimmt das Niveau der Kaltmiete einigermaßen mit dem örtlichen Mietspiegel überein, steigt die Miete jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex an.

In diesem Jahr ergibt sich damit eine Steigerung von rund 6 % während in den vergangenen Jahren die Miete entweder gleich blieb oder nur ganz geringfügig, um z. B. weniger als 1 % stieg oder gar nicht. So mussten wir als Vermieter bei Indexmieten feststellen, dass überall die Mietpreise kräftig anzogen, aber unsere Mieter kaum einmal eine Erhöhung hinzunehmen hatten.

Passwort55  19.04.2022, 18:50

Wenn man jetzt einen Mietvertrag für eine sich noch im Bau befindende Wohnung abgeschlossen hat, der Mietbeginn voraussichtlich März 2023 ist, und dafür eine Indexmiete vereinbart wurde, ist die derzeitige Inflation dann schon im Mietpreis eingerechnet?

Also wird dann bei einem Mietbeginn im März 2023, nach einem Jahr, also im März 2024 geschaut, wie die Inflation von 03/23 bis 03/24 war, und so viel teurer wird dann die Miete, so dass die aktuelle Inflation (2022) gar keine Rolle mehr spielt, oder wie läuft das ab? Dort steht nämlich im Vertrag „Basisjahr 2015 = 100“

bwhoch2  19.04.2022, 19:29
@Passwort55

Es wird nach der Preissteigerung vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Bezug der Wohnung geschaut und daraus errechnet sich dann die neue Miete.

Also z. B. Index März 2023 abzüglich März 2022.

Passwort55  19.04.2022, 20:21
@bwhoch2

Danke für die Auskunft. Ich hatte schon einen Schreck bekommen, weil dort Basisjahr 2015 = 100 steht. Aber worauf bezieht sich das dann bzw. warum steht dort Basisjahr 2015 = 100 drin?

bwhoch2  20.04.2022, 08:48
@Passwort55

Der Index ist eine Zahl, die anzeigt, um wie viel sich die Preise in Bezug auf das Niveau von 2015 erhöht haben. Im Grunde eine Prozentzahl.

Wenn die Preise vom Stichtag 2015 das Niveau 100 hatten und im Jahr 2017 dann z. B. 104, dann war die Preissteigerung in diesen 2 Jahren insgesamt 4 Prozent, was aber nicht heißt, in jedem Jahr 2 % sondern, es kann auch sein 1 % in 2015 und 3 % in 2016. Ist das Niveau jetzt bei 110, dann waren es also in den letzten 7 Jahren im Schnitt 1,43 % Steigerung. Die Differenz zwischen zwei aufeinander folgenden Jahren gibt an, um wie viel sich die Preise in dieser kurzen Zeit verändert haben.

Passwort55  20.04.2022, 09:26
@bwhoch2

Nur warum schreibt man „Basisjahr 2015 = 100“ in einen Mietvertrag, den man jetzt abschließt?

Die Preisentwicklung von 2015 bis heute ist doch für die jetzt vereinbarte Indexmiete vollkommen irrelevant.

Dafür ist doch nur wichtig, wie die Preisentwicklung ab jetzt ist.

bwhoch2  20.04.2022, 09:56
@Passwort55

Google mal nach dem "Verbraucherpreisindex".

Der wird vom Statistischen Bundesamt fortgeschrieben. Ältere Tabellen, die bis ca. 2018 oder 2019 gültig waren, bezogen sich auf das Basisjahr 2010. Um Verwechslungen zu vermeiden, gibt man das Basisjahr mit an. Ist also nicht weiter von Bedeutung und soll nur Eindeutigkeit herstellen.

Sollte z. B. das Statistische Bundesamt für das nächste Jahr, also ab 2023, auf die Idee kommen, eine Indextabelle mit Basisjahr 2020 heraus zu geben, wäre es wiederum wichtig, dass im Mietvertrag das Basisjahr steht.

Passwort55  20.04.2022, 10:03
@bwhoch2

Ok. Ist es denn nicht gerade für Vermieter ein ungünstiger Zeitpunkt, um Indexmietverträge abzuschließen? Immerhin ist die derzeitig extrem starke Inflation schon eingepreist und in den nächsten Jahren dürften die Inflation und somit auch Möglichkeiten zur Mieterhöhungen daher eher gering ausfallen.

bwhoch2  20.04.2022, 10:20
@Passwort55

Wer jetzt vermietet, hat natürlich die Preissteigerung des letzten Jahres schon im Preis drin, sofern genügend Spielraum dafür war.

Dass die Inflation in den nächsten Jahren geringer als jetzt ausfällt, ist noch nicht durch. Wenn die Knappheit vor allem bei Energie weiterhin anhält oder sogar noch verschärft wird, schlägt das überall durch und die Inflation wird eher noch stärker. Da ist ein Indexmietvertrag ideal für Vermieter und man muss sich fragen, ob man die damit vorgesehenen Erhöhungen wirklich in jedem Mietverhältnis durchziehen will. Schließlich geht es oft um langjährige Mietverhältnisse, in denen viel Vertrauen aufgebaut wurde und die man nicht unbedingt aufs Spiel setzen will.

In diesem Jahr konnten wir um ca. 5 % erhöhen, aber wir überlegen schon, ob wir das wirklich im nächsten Jahr auch durchziehen wollen. Die Möglichkeit, eine Erhöhung auszulassen oder niedriger zu vereinbaren, besteht trotz Indexmietvertrag schließlich immer noch.

In den rund 10 Jahren vor der Corona-Pandemie war die Situation für Vermieter sehr schlecht. Während überall rund herum die Mieten teils kräftig anzogen, war man bei einem Indexmietvertrag an die 0,5 bis max. 2 % pro Jahr gebunden, was für alle betreffenden Mieter sehr komfortabel und beruhigend war. Jetzt sieht es gerade sehr viel anders aus.

Passwort55  20.04.2022, 11:04
@bwhoch2

Ja das stimmt, die Preissteigerung ist sicher schon im Preis drin. Ich muss für einen Neubau der demnächst fertig wird 755 + 150 zahlen für 46 qm