Mieterhöhung bei Indexmiete?
Es geht hier um eine Modernisierungsmaßnahme im Rahmen der Energieeffizienz. Da er die Kosten demnächst auf die Miete umlegen wird, wollten wir fragen: wie hoch darf die Mieterhöhung maximal bei einer Indexmiete unter den oben genannten Rahmenbedingungen sein?
Die Modernisierung musste wohl aufgrund von baulichen Schäden durchgeführt werden.
Das hängt soweit ich weiss von den Gesamtkosten der Modernisierung ab. Wenn man beispielsweise davon ausgeht, dass die Kosten sich bei 5000 Euro belaufen, darf er bis zu jährlich 8 Prozent davon umlegen. Also folglich 400 Euro pro Jahr/monatlich dann ca. 33 Euro.
Trifft diese Rechtsprechung mit den 8 Prozent auch auf die Indexmiete zu? Oder gilt da ein anderer Passus?
Und liege ich mit der Vermutung richtig, dass eine Mieterhöhung bei der Indexmiete eigentlich ausgeschlossen ist? Mit der Ausnahme die Moderniersung ist für den Vermieter verpflichtend.
Hier die etwas alte Quelle, in der noch die alte Mieterhöhung von 11 anstatt 8 Prozent drinstehen.
Ist nicht die beste Quelle, aber für Laien sehr gut lesbar :)
Hat jemand Erfahrungen bei der Indexmiete und Mieterhöhungen? Ist das zulässig? Falls das Schreiben kommt, lohnt es sich vom Mieterbund Unterstützung anzufordern? Oder ggf. rechtlich dagegen vorzugehen? Oder sind die Chancen eher mau, dass es sich gar nicht lohnt. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.
Bin über den Tipp/Ratschlag dankbar!!!
5 Antworten
Mietrecht war immer kompliziert und ist durch die zahlreichen Änderungen zu Gunsten der Mieter in den vergangenen Jahren nicht einfacher geworden.
Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, vereinbare einen Termin bei Deinem Mieterschutzverein und lasse Dich beraten, so würde ich das auch machen (habe jetzt auch erstmals eine Wohnung mit Indexmiete). :)
Dazu musst du zuvor Mitglied werden.
Ist eine Indexmiete vereinbart sind Mieterhöhungen gem. § 558 (Mietspiegel) und 559 (Modernisierung) für die Zeit der Indexvereinbarung ausgeschlossen.
Trifft diese Rechtsprechung mit den 8 Prozent auch auf die Indexmiete zu?
Nein, eine Modernisierungsumlage ist bei einer Indexmiete nur dann möglich, wenn der Vermieter die Notwendigkeit einer solchen Modernisierung nicht zu vertreten hat, heißt, wenn er per Gesetz/Verordnung dazu verpflichtet ist.
Siehe § 557b (2) BGB.
Wenn eine solche Ankündigung kommt, dann einfach mal schauen, warum modernisiert wird. Wenn dort eben nichts von einem "Zwang" geschrieben steht, würde ich dem Schreiben widersprechen.
Wenn bspw. die Fenster so alt und marode sind, dass sie unbedingt ausgetauscht werden müssen, wäre das womöglich eine Modernisierung, die mit dem Fenstertausch zwingend einhergeht. Allerdings könnte nur ein Teil der Kosten zur Umlage heran gezogen werden.
Muss eine neue, moderne Heizung eingebaut werden, obwohl die alte noch gut läuft, aber vom Gesetz her nun ausgetauscht werden muss, dürfte das eine Maßnahme sein, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Er wird gewissermassen zur Modernisierung gezwungen und es ist keine Reparatur, weil die alte noch problemlos funktionieren würde.
Das sieht wohl eher nach Instandsetzung aus bei vorherigen Schäden an der Baubstanz. In diesem Fall aber auch einer tatsächlichen Modernisierung sind neben der Anpassung der Miete an die Lebenshaltungskosten (Index) keine anderen Mieterhöhungen für den vereinbarten Zeitraum möglich.
Okay dann werden wir den Mieterbund aufjedenfall um eine Beratung bitten :)