Darf meine Vermieterin die Indexmiete rückwirkend anwenden?

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Es gibt den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.

Bei einem Indexmietvertrag kann ein Vermieter die Miete jährlich einmal entsprechend der Steigerung gemäß Index anpassen. Basis ist derzeit der Index von 2010. Insofern ist das schon richtig und nicht rückwirkend.

Die Miete kann natürlich nicht rückwirkend erhöht werden nach dem Motto, "nun zahl mal schön nach". Aber sie könnte ab übernächstem Monat auf Basis des im Moment der Erhöhung bestehenden Index die Miete erhöhen.

Für die Berechnung gibt es eine Formel, die angewandt werden muss. Du findest sie z. B. hier:

https://www.haus-und-grund-muenchen.de/leistungen/mieterhoehung/indexrechner

Nach einer Erhöhung bleibt die Miete 1 Jahr lang fest und kann dann erneut erhöht werden.

Seit Jahren ist ein Indexmietvertrag für Mieter gerade in angespannten Regionen sehr vorteilhaft, denn die marktmäßige Steigerung der Mieten übersteigt bei weitem die Steigerung des Verpraucherpreisindex. Das bedeutet einerseits geringe Steigerungen pro Jahr, mit denen auch Mieter kalkulieren können und Vermieter wissen, dass die Miete zumindest in etwa mit der Inflation mit steigt. Vermieter sollten daher möglichst kein Jahr auslassen, damit sich Mieter nicht plötzlich wundern, weil sie ihre Vertragsdetails nicht mehr kennen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Alles war über drei Jahre hinaus rückwirkend angeführt wird, wäre ohnehin verjährt.

Aber auch so ist das ja ihre Sache, wenn sie diese Klausel bisher nicht angewendet hat. Das kann sie nur für die Zukunft tun.

Das Zitat ist sicher so in einem / deinem Formularmietvertrag von der Stange als Option u. a. stehend.

Wenn nicht in dem Mietvertrag ausdrücklich tatsächlich ein Indexmietvertrag vereinbart wurde, kann nun der Vermieter nicht im Nachhinein den bestehenden Mietvertrag neu deklarieren und ihn nunmehr als Indexmietvertrag betrachten und auf dieser Grundlage regelmäßig die Miethöhe anpassen und das noch dazu auch rückwirkend. Das geht so rechtlich nicht. Das MEV ist deshalb unwirksam.

Da dieses Vertragsänderungsangebot / Mieterhöhungsverlangen allein an dich und nicht auch an den Partner, der noch im Mietvertrag steht, gerichtet wurde, ist das Mieterhöhungsverlangen auch deshalb unwirksam.