Welches Alter zählt?

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es zählt das Alter zur Tatzeit (14 im Strafrecht). Dennoch würden z.B. Schadensersatzforderung (zivilrecht -> 8 jahre) auf den jungen Sträfling zukommen z.B. für ein eingeworfenes Fenster oder sonstige beschädigten dinge. Psychaterkosten für dein Eigentümer weil er in Behandlung muss wg. des Einbruchs wären denkbar. Es kann also auch U14 teuer werden.

Ich glaube es wird das Alter genutzt wo du die Tat begangen hast, also 13. Das heißt wärst nicht strafbar

Nein, entscheidend ist der Tatzeitpunkt. Ein sechzigjaehriger Moerder, der als Jugendlicher den Mord begangen hat und das erst Jahrzehnte spaeter rauskommt, wird auch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Es zählt das Alter zum Tatzeitpunkt. Schliesslich hat man die Tat auch in dem Alter begangen.

Ich denke es geht immer um das Alter zur Tatzeit, nicht um das Alter bei der Verhandlung.

languagewizard  07.06.2021, 14:46

Stimmt.