Kommt man ins gefängnis?
Wenn man einen einbrecher umbringt kommt man sann ins gefängnis? Also wenn man alleine zuhause ist und man hört was, nimmt ein messer und kontrolliert dan haus und dann bringt man ihn um, wird man bestraft?
7 Antworten
Wenn man einen einbrecher umbringt kommt man sann ins gefängnis?
Kommt drauf an...
Wenn der Tod des Einbrechers eine erforderliche Abwehr gegen ihn ist, könnte es gerechtfertigt = straffrei sein.
Erforderlich bedeutet, von mehreren Abwehrmöglichkeiten diejenige zu wählen, die zwar zum Erfolg führt, aber das mildeste Mittel ist. Hättest du also eine andere, weniger tiefgreifende Abwehrmöglichkeit, wäre die Tötung des Einbrechers nicht gerechtfertigt = du gehst ins Gefängnis.
Vermutlich ja, denn einen Einbrecher umzubringen, der einfach nur was stehlen will ist in der Regel unverhältnismäßig. Notwehr... könnte es im Endeffekt sein, du wolltest ja dein Eigentum beschützen... allerdings kommt es hier auch auf das Verhalten des Einbrechers an.
Nur wenn der dich auch angreift besteht überhaupt ein Grund dich mit deinem Messer zu verteidigen. Und auch dann kommt es sehr darauf an. Stichst du einmal und er stirbt aufgrund der Verletzung ist das schlimm, aber es kann per se passieren. Stichst du 25 Mal auf ihn ein, obwohl er tot oder schwer verletzt ist, dann war es das wieder mit der Verhältnismäßigkeit deiner Aktion
Beachte bitte, dass die Notwehr nicht verhältnismäßig sein muss. Sie muss lediglich erforderlich sein.
Wenn man einen einbrecher umbringt kommt man sann ins gefängnis?
Eher nicht.
Also wenn man alleine zuhause ist und man hört was, nimmt ein messer und kontrolliert dan haus und dann bringt man ihn um, wird man bestraft?
Vermutlich mit 6 ft. under.
Also wenn es Notwehr ist, dann eventuell nicht.
Wenn du jedoch 25x auf den Typen einstichst, obwohl dieser schon längst tot ist, ist das wahrscheinlich nicht mehr verhältnismäßig.
Natürlich, das ist Notwehr
Das entscheidet immer noch ein Richter.
Wenn der Einbrecher eine einsatzbereite Waffe dabei hatte, stehen die Chancen für dich wahrscheinlich besser.
Wenn er nur eine Wasserpistole oder ein Buttermesser dabei hatte, sieht es für dich nicht mehr so gut aus. Das kommt immer auf die Situation selber an.
Ich denke auch bei einer Wasserpistole könnte es hier problematisch werden. In der DÄmmerung kann man sowas nicht immer perfekt unterscheiden... und wenn man davon ausgehen muss, dass mit einer Waffe auf einen gezielt wird, dann scheint mir eine Abwehrreaktion angemessen, sofern man glaubhaft machen kann, dass man die 'Waffe' wirklich für eine echte Pistole hielt.
Klar, in der Dämmerung bzw. Dunkelheit sieht das Ganze wieder anders aus.
Wenn es puure notwehr ist dann nicht, also wenn er dich erstechen oder erschießen will.
Es kommt immer darauf an wie die Umstände sind
Wer will das beweisen ob es so war?
Die finden dass schon raus, wenn die gut sind
Du müsstest die Notwehr glaubhaft machen. Staatsanwaltschaft oder Gericht sind nicht in der Pflicht, das Vorliegen einer Notwehrlage zu beweisen.
Na wer wohl? Dein Pech, wenn Du jemanden umbringst und dann nicht beweisen kannst, dass es Notwehr war.
Nein nehmen wir an er will mich umbringen und ich steche ihn ab, das war das doch aus schutz