Gewohnheitsrecht und Wohnrecht
Meine Nachbarn wohnen seit 17 Jahren in einem Haus zur Miete und haben in ihrem Mietvertrag ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Sie sind beide 71 bzw 75 Jahr alt.Die Besitzerin des Hause ist schon Mitte 80 und hat einen sogenannten Betreuer.Jetzt will dieser selber oder über seine Frau das Haus kaufen.Frage: Kann er den Mietvertrag kündigen,kann er an der Miete etwas ändern und wenn ja bis zu welcher Höhe.Zudem hat mein Nachbar beim Einzug vor 17 Jahren das Haus von innen für mehr als 10000 DM komplett erneuert ,was auch an Fotos und Rechnungen zu beweisen ist .Die Hausbesitzerin weiss das auch und die Kaltmiete beläuft sich für das ganze Haus seit dem Einzug auch nur auf 600 DM bzw jetzt auf 300 €. Muß der Mietvertrag vom neuen Besitzer übernommen werden und zählt nicht auch ab einem gewissen Alter ein Gewohnheitsrecht. MfG
5 Antworten
Interessant in diesem Zusammenhang ist vor allem auch die Tatsache, dass der Betreuer das Haus von der zu betreuenden Person kaufen will, bzw. bei diesem Verkauf als eine Art Makler fungiert. Da sollte man dann mal drauf achten, dass auch wirklich alles mit rechten Dingen zugeht und nicht der Betreuer die betreute Person übervorteilt ...
ansonsten: zunächst hat das Nachbarpaar ja einen gültigen Mietvertrag. Wenn der Käufer das Haus vermietet kauft, kann er natürlich kündigen, aber er hat sich an gewisse Regeln zu halten. Wegen Eigenbedarf kündigen - das kann dauern, wenn die derzeitigen Mieter vor Gericht gehen ...
Nein, leider gibt es kein "Recht auf Wohnen", wäre eigentlich eine gute Idee. Es wird wohl so laufen, dass der neue Hausbesitzer allen Mietern kündigt, das Haus komplett saniert und renoviert (dann hält man es dort eh nicht mehr aus) und hinterher kosten die Wohnung das Dreifache. Was der Mieter selber reingesteckt hat, zählt nicht, war ja nicht seine Wohnung. Fürchte ich, leider.
Kauf oder sonstiger Eigentumswechsel brechen nicht bestehende Mietverträge. Wohnrechte auf Lebenszeit kennt das Mietrecht hingegen nicht. Solche Wohnrechte bedürfen der notariellen Form und sollten zumindesten so ausgestaltet sein, das diese , sofern nicht bereits bei der Begründung zum Schutz des Begünstigten geschehen, jederzeit auf Antrag der Beteilgiten im Grundbuch eingetragen werden.
gewohnheitsrecht gibts nicht, der mietvetrag muß übernommen werden. allerdings können sie die miete erhöhen.. das ist aber ein fall für den anwalt, ich glaub nicht daß der betreuer das haus überhaupt kaufen darf. schießlich könnte das auf eine übervorteilung der alten dame hinauslaufen. hat sie erben an die man sich wenden könnte?
Das Gericht muss dem Verkauf zustimmen. Und die guckenauch bei den Preis.
Der Mietvertrag wird vom neuen Eigentümer übernommen, die Miete kann dann schrittweise erhöht werden, Einzelheiten hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung
stell die frage mal in einem anwaltsforum - da bekommst du vielleicht mehr sicherheit. z.b: www.123recht.net › Forum › Mietrecht