Welcher Betrag wird bei einem Hagelschaden von der KfZ Versicherung ausgezahlt (wirtschaftlicher Totalschaden)?

7 Antworten

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Von der Versicherung bekommst du 1.501 Euro ausgezahlt... falls nicht noch eine Selbstbeteiligung abgezogen wird.

Du kannst den angegebenen Aufkäufer kontaktieren, der dir das Fahrzeug für die 999 Euro abkauft. Da brauchst du dich dann auch um nichts weiteres zu kümmern.

Falls du jemanden findest, der dir mehr Kohle bietet, ist das auch OK... dann bekommst du halt mehr Geld.

siola55  30.08.2017, 14:39

Falls du jemanden findest, der dir mehr Kohle bietet, ist das auch OK... dann bekommst du halt mehr Geld.

Liebe kim294, dies ist leider ein Irrtum - der Auszahlbetrag bleibt immer der gleiche: ist der erzielte Restwert höher, dann wird auch dementsprechend mehr abgezogen vom Wiederbesch.wert - in der Summe bleibt der Auszahlbetrag doch derselbe!?

kim294  30.08.2017, 14:48
@siola55

Wenn eine Abrechnung nach Gutachten erfolgt, bleibt das Fahrzeug trotzdem noch im Besitz des Kunden. Er bekommt dann die 1.501 Euro ausgezahlt. Was er dann mit dem Auto macht und an wen er es verkauft, ist ihm überlassen. Und wenn er es für mehr als 999 Euro verkauft, ist es doch für ihn gut. Dann wird aber trotzdem kein höherer Restwert mehr abgezogen.

Wir haben schon diverse Kasko-Totalschäden anhand des Gutachtens abgerechnet und noch nie geprüft, für wie viel der Kunde am Ende sein Auto verkauft hat.

du bekommst 1501 von der versi

wenn dein wagen verkauft wird, bekommst du immer noch 1501 und den preis des wagens

Wenn du einen höheren Restwert bekommen kannst, ist das doch dein Vorteil.

Dann kannst du das Angebot über 1.500 € doch annehmen.

Du kannst dann auch weiter mit dem Auto fahren. Technisch ist es ja (hoffentlich) vollkommen in Ordnung.

Wiederbeschaffungswert - Restwert - Selbstbeteiligung = Auszahlbetrag

Du bist nicht verpflichtet das Restwertangebot anzunehmen, die Summe wird aber dennoch abgezogen. Wenn du also meinst das Auto für mehr als den Tausender verkaufen zu können, kannst du noch was "gut machen". 

Wiederbeschaffungswert (MwSt. nicht ausweisbar): 2.500,00€

In jedem Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ist die MwSt. aufgeführt.

Und solltest du dir kein Ersatzfahrzeug beim Kfz-Händler kaufen, wird die MwSt. in Abzug gebracht, wie auch der Restwert.

Wenn der Versicherer dir einen Aufkäufer anbietet, dann zahlt dieser dir den Betrag von 999 €.

Ansonsten kannst du dir natürlich selbst einen Aufkäufer suchen, oder das Fahrzeug auch behalten, aber die 999 € werden in Abzug gebracht.