Fahrrad Totalschaden nach Autounfall, zahlt die Versicherung die MWST?
Ein Auto hat mich angefahren. Fahrrad Totalschaden. Gutachter von der Versicherung hat 2.000 € Wiederbeschaffungswert angegeben. Versicherung erstattet ca. 1.700 € netto, also ohne MWST. Die MWST wird laut Versicherung nur innerhalb von 3 Jahren bei einer Neuanschaffung erstattet. Ist das ok? Will mir nämlich kein neues Rad kaufen. Bin aber der Meinung, da ich damals das Rad mit MWST gekauft habe, müsste die Versicherung doch diese erstatten, auch ohne Neukauf. Im Gutachten steht: "Da gebrauchte Fahrräder/Elektrofahrräder in der Regel von privat an privat verkauft werden, ist ein Abzug der Mehrwertsteuer beim theoretischen Wiederbeschaffungswert und bei Restwert nicht gerechtfertigt.
4 Antworten
Wenn das Fahrrad Totalschaden hat, bekommst du die Entschädigung lt. Gutachten.
Die Mwst. natürlich nur, wenn du dir auch tatsächlich ein neues Fahrrad anschaffst.
Grundsätzlich gilt das "Bereicherungsverbot" Du sollst durch den Schaden ja nicht besser gestellt werden als ohne den Schaden. Sollte doch eigentlich logisch sein?
Da es sich um einen Haftpflichtfall handelt, geht es grundsätzlich um den Zeitwert. Wenn du dir also ein neues Fahrrad kaufst, wird dir immer "alt für neu" angerechnet. Das gilt auch für die MwSt die in der Differenz enthalten ist.
wenn man nur nach Gutachten abrechnet, behält die Vers. die UST ein. Beim Kauf eines neuen Rads sollte dann auch die MWST erstattet werden.
Sonst mal zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen, das muß die gegnerische Versicherung dann auch zahlen.
Evtl. auch wie beim Auto eine Entschädigung wegen Nutzungsausfalls.
Wenn Du kein neues Rad kaufst, wird die Vers. wohl die Steuer nicht zahlen. Das sind natürlich wiederum ganz miese Methoden der Versicherungen.
Auch Autos werden meist über Plattformen von privat an privat verkauft. Das ist kein Grund, die Steuer nicht zu erstatten. Bist Du nicht schuld beim Unfall, würde ich wirklich einen Anwalt einschalten.
Evtl. auch neuen Fahrradhelm, der erstattet wird.
Wenn Du kein neues Rad kaufst, wird die Vers. wohl die Steuer nicht zahlen. Das sind natürlich wiederum ganz miese Methoden der Versicherungen.
Ich finde es eher fies, wenn Geschädigte Versicherungen schröpfen wollen und Zahlungen fordern, die ihnen per Gesetz nicht zustehen.
wir sind gegen Alles versichert, nur nicht gegen Versicherungsvertreter. Bei meiner Vollkasko für die E-Bikes gibt es eine Neuwertentschädigung.
Der Konsument ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, somit sollte auch die UST erstattet werden
Ergo Fachanwalt einschalten als Geschädigter
Deine Antwort verstehe ich nicht. Weshalb meinst du ich möchte die Versicherung schröpfen? Ich will doch nur, dass der Schaden ersetzt wird. Und da ich ja beim Kauf des Rades vor 2 Jahren die MWST bezahlt habe, war meine Frage, ob mir die Versicherung diese auch ersetzen muss. Von schröpfen ist da keine Rede. Zumal ich ja von dem Auto angefahren wurde und das ist nicht lustig. Hätte viel schlimmer ausgehen können. Also lasse deine Unterstellung, dass ich die Versicherung schröpfen will.
Mein Antwort war nicht für dich bestimmt, sondern für den USER Sr710815.
Die Versicherung dreht dir das Wort im Mund um. Du hast von gewerblich gekauft mit Mehrwertsteuer und hast diese zurückerstattet zu bekommen.
Nur wenn auch wieder ein Fahrrad angeschafft wird.
OK. Vielen Dank. Also ohne MWST wenn ich kein neues Fahrrad kaufe. Aber die 3-Jahres-Frist ist ok? Also kann ich mir bis zu einem evtl. Neukauf drei Jahre Zeit lassen und die MWST-Forderung an die Versicherung stellen? Welchen Betrag erstattet dann die Versicherung? Die MWST des neuen Fahrrades oder des verunfallten Fahrrades?.
Unsinn. Die Mwst. wird immer erst nach erfolgter Reparatur/Neuanschaffung erstattet.
ich hab auch nur ohne Mwst bekommen, aber hätte halt auch wie gesagt die auch noch bekommen hätte ich meinen auspuff erneuert.
also dass ist schon korrekt so
OK. Vielen Dank. Also ohne MWST wenn ich kein neues Fahrrad kaufe. Aber die 3-Jahres-Frist ist ok? Also kann ich mir bis zu einem evtl. Neukauf drei Jahre Zeit lassen und die MWST-Forderung an die Versicherung stellen? Welchen Betrag erstattet dann die Versicherung? Die MWST des neuen Fahrrades oder des verunfallten Fahrrades?.