Auszahlungsberechnung nach wirtschaftlichen Totalschaden
Hallo ,
ich habe folgendes Problem:
mein Fahrzeug wurde bei einem Unfall so beschädigt,dass es einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt.
Die Versicherung vom schuldhaften Unfallgegner möchte jetzt auch mein Fahrzeug abrechnen wobei ich aber folgendes Problem habe.
Laut Gutachten beträgt der Wiederbeschaffungswert 9950 Euro inkl.Mwst. und ohne Mwst.folglich 8361,34 Euro durch ein Autohändler wurde ein Kaufangebot (Restwert von 5120 Euro inkl. Mwst) geboten.
Die Versicherung möchte abrechnen in dem sie den Netto Wiederbeschaffungswert von 8361,34 Euro - den Brutto Restwert von 5120 Euro rechnet.
Nun meine Frage müsste hier nicht der Brutto Restwert auch vom Brutto Wiederbeschaffungswert abgezogen werden?
2 Antworten
Das müsste doch der Rechtsanwalt , der die Schadensabwicklung durchgeführt hat, wissen, zumal wenn er ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist !
Sie erhalten als Privatperson den Brutto-Restwert und müssen die MwSt nicht abführen - also wird beim Restwert Brutto abgezogen.
Sie tätigen bei Abrechnung nach Gutachten aber keinen Neukauf wo eine MwSt anfällt, daher ist es korrekt hier den Nettowert anzusetzen. Sie erhalten also die Mehrkosten für die MwSt nur dann, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist.