Wirtschaftlicher Totalschaden - ja oder nein?

5 Antworten

Wenn Du es reparieren lässt, bekommst ja auch die Reparatur bezahlt, sogar bis zu 130% möglich.

Bei fiktiver Abrechnung nur das kostengünstigere.

sogar bis zu 130% möglich.

Nur bei einem Haftpflichtschaden, nicht bei der eigenen Kasko.

@Valnar52

Jupp, richtig.

Bei Kasko ist meine da zopfig, da gibts in den ersten 3 Jahren nur das neue Ersatzfahrzeug komplett und danach nur bis zur Höhe vom Zeitwert.

In der Konstellation in der nicht repariert wird, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden, da Wiederbeschaffungsaufwand (Rep.kosten + Restwert) über dem Wiederbeschaffungswert liegt und du dir an dem Schaden keine goldene Nase verdienen sollst...

Wenn du reparieren lässt, werden die Reparaturkosten in voller Höhe übernommen.

Es gibt noch einige Berichte, wo man es ausbezahlen könnte, wenn man das Fahrzeug 6 Monate lang fährt, weil dann keine Bereicherung vorliegt?

@STR0711

Das ist korrekt. Zu beachten ist, dass es sich um deine eigene Kasko und nicht eine fremde Haftpflicht handelt. Da kann also in den Bedingungen etwas anderes vereinbart sein.

Ist das deine eigene Kasko Versicherung oder ein Schaden den ein Fremder zugefügt hat und damit Haftpflicht?

Denn die Konstellation Rep.Kosten Minus Mehrwertsteuer = Auszahlungbetrag ist bei Haftpflicht Schäden so geregelt vorausgesetzt du nutzt das Fahrzeug noch ein halbes Jahr.

An sonsten musst du schauen was dein Kasko Vertrag sagt.

Genau deswegen gibt es ja das Gutachterverfahren. Deinem Anwalt ist es natürlich egal, wenn du dich mit der Versicherung streiten willst.

Der Anwalt bekommt sein Geld auf jeden Fall.

Passt doch, es wird nicht repariert, verkauft für 14.000 EUR, die Lücke, ohne Märchensteuer und vereinbarter SB ist Deine Sache.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung